Das ist natuerlich assoziales Verhalten, aber was geht das den Verband an? Das ist wenn dann eher strafrechtlich relevant.
Gibt es eigentlich einen Unterschied zwischen Strafrecht: also Verfolgungspflichtig durch Staatsorgane
oder Verbandsrecht und wenn ja wie ist die Meinung des DFB hierzu ?
der DFB lebt ja in seiner eigenen Welt - vom SFV nicht zu reden