Alles anzeigenVerbandsstrafen
Die Fußball-Verbände und auch der DFB können gegenüber Vereinen im
Rahmen der Sportgerichtsbarkeit Strafen (Geldstrafen, Punktabzüge,
Platzsperre etc.) aussprechen, wenn es bestimmte Ereignisse in den
Stadien gibt, wie beispielsweise das Abbrennen von Feuerwerkskörpern,
das Werfen von Gegenständen auf das Spielfeld oder die sog.
“Flitzer-Problematik”.
Strafe für den verein liegt bei einem flitzer in vierstelligen bereich,prost
Na dann mal Prost Mahlzeit und meine Befürchtung tritt ein.
Danke an alle Vollpfosten die dazu beigetragen haben in der Vergangenheit und es noch tun werden gg Trier.
Ach noch was:
Warum um himmelswillen wird nun noch Partei FÜR den Flitzer ergriffen in der Art "Er wurde zu heftig angegangen" ???
Ne ne kein Verständnis.
Im Gegenteil, siehe EM Quali Spiel in Georgien, wäre dort der Erste Flitzer schon so "umgemäht" worden, hätten die anderen sich das dreimal überlegt....
Man kann mit diesen Pfosten net hart genug um gehen.
Egal ob bei 30 Grad oder -5 Grad, ich würde immer schön Wasser reinpfeffern dort wo gezündelt wird....Aber leider geht das ja net