Dennis „Earthman“ Erdmann

  • http://www.abseits03.de/archiv/items/164.html?page=6

    Zitat

    Funktionär mit Schulungsbedarf

    29-06-2017 11:00

    Stephan Oberholz ist Richter am Leipziger Landgericht. Außerdem sitzt Oberholz dem Sportgericht des Nordostdeutschen Fußballverbandes (NOFV) vor. Jenes NOFV Organ hat den FC Energie nach den Vorkommnissen beim Brandenburg Derby im Karli zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro und einem Spiel unter Ausschluss der Öffentlichkeit verknackt. Der SV Babelsberg 03 wurde wegen „unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe von 7.000 Euro belangt. Außerdem wurde für den Fall eines erneuten Abbrennens von Pyrotechnik der Ausschluss der Zuschauer bei einem Babelsberger Heimspiel angedroht.

    FSV Zwickau vs. FSV Frankfurt

    Stephan Oberholz durfte in der vergangenen Spielzeit ein sportrechtliches Verfahren gegen den FSV Zwickau führen. Gegenstand waren rassistische Beleidigungen des Spielers Shawn Barry des FSV Frankfurt durch Zwickauer Zuschauer. Die West-Sachsen hatten wieder mal nichts gehört oder gesehen und die Vorwürfe vehement abgestritten. Stattdessen wurde Barry der Lüge bezichtigt. Letztlich folgte Oberholzens Sportgericht dem Anklagevorwurf ohne Anhörung von Zeugen. Dass Oberholz auf eine zeitaufwendige Vernehmung der Zeugen verzichtete, mag prozess-ökonomische Gründe gehabt haben; vielleicht waren auch die Aussagen der Zeugen zu eindeutig; oder Oberholz wollte das Bloßstellen der teilweise rassistischen Fankultur in Sachsen verhindern, indem er auf die Zeugen verzichtete und den Zwickauern ein Einlenken nahelegte. Die Schwäne formulierten kein Eingeständnis, sondern rangen sich ein „Wir können nicht guten Gewissens ausschließen, dass der Spieler nicht beleidigt wurde“ (Jörg Schade, Bereichsleiter Spielbetrieb FSV Zwickau). Oberholz machte daraus bei seiner 13.000 Euro schweren Urteilsbegründung Folgendes: „Der FSV Zwickau hat für das Fehlverhalten einiger seiner Zuschauer die Verantwortung übernommen. Das hat ganz erheblich zur Strafmilderung beigetragen. […] Der Verein hat durch sein Verhalten versucht, ein Zeichen zu setzen und uns versichert, präventive Maßnahmen zu ergreifen“. Oberholz war sich in diesem Zusammenhang auch nicht zu schade, die vermeintlich unmissverständliche Haltung des Deutschen Fußball-Bundes im Falle rassistischer Diskriminierung und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit darzulegen: „Der DFB duldet keine diskriminierenden oder menschenverachtenden Verhaltensweisen auf seinen Sportplätzen. Da droht der Gesellschaft eine Gefahr, wenn so etwas auf der Bühne des Fußballs passiert“.

    Babelsberg 03 vs. FSV Zwickau

    Auch Babelsberg 03 hat wiederholt Bekanntschaft mit Stephan Oberholz als Vorsitzendem Richter des Sportgerichts des NOFV gemacht. Meist ging es um sogenanntes „unsportliches Verhalten“ im Zusammenhang mit dem Abbrennen von Pyrotechnik. Unter anderem verhandelte Oberholz aber auch die rassistischen Ausfälle des Zwickauer Trainers Ziegener und des damaligen Spielers Zimmermann beim Regionalliga-Punktspiel zwischen Nulldrei und dem FSV Zwickau im November 2015. Auch damals gab es jede Menge Zeugen, aber vielleicht war das Medieninteresse nicht so groß wie in der zweiten Liga beim FSV Frankfurt. Jedenfalls versuchte Oberholz die anwesenden Nulldrei-Vertreter förmlich zu überreden, einer Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße zuzustimmen. Sein Interesse war eindeutig davon geleitet, die offenkundigen und teilweise auch eingestandenen Verfehlungen der Zwickauer nicht an die große Glocke zu hängen.

    Babelsberg 03 vs. Energie Cottbus

    Auch aktuell hat Stephan Oberholz wieder mit Babelsberg 03 zu tun. Diesmal geht es um „unsportliches Verhalten der Anhänger“ beim Spiel zwischen Babelsberg 03 und Energie Cottbus im April 2017. Der SVB hat in einer umfassenden Stellungnahme reagiert und Berufung gegen das Urteil eingelegt. Stutzig macht den aufmerksamen Leser, dass Richter Oberholz in seiner Begründung zum Urteil und zum Strafmaß gegen den SVB wie folgt ausführt: „Etwa ab der 15. Spielminute rief eine Person mit rotem Punkerhaarschnitt aus dem Babelsberger Fanblock in Richtung des Cottbusser Fanblockes: „Nazischweine raus.“ Hingegen gibt es trotz Verweis auf die Beurteilungsquellen (Zitat Urteilsbegründung: „Diese Feststellungen ergeben sich aus dem Schiedsrichtersonder- und dem NOFV- Sicherheitsbericht, den Stellungnahmen der beteiligten Vereine, soweit das Sportgericht diesen folgen konnte, sowie aus der Inaugenscheinnahme der TV-Bilder über die Vorfälle (u.a. RBB, YouTube, facebook)“) im Urteil gegen Babelsberg und auch im Urteil gegen Cottbus keinerlei Hinweise auf die bewussten und offenkundig gezielte Störung und Spielunterbrechung durch einen Platzsturm mit versuchtem Angriff gegen Babelsberger Zuschauer durch rechtsextreme Personen aus dem Umfeld der Cottbuser Fanszene. Kein sogenannter „Hitlergruß“, kein Slogan „Arbeit machtfrei – Babelsberg 03“, keine Rufe „Babelsberg 03 - Zecken, Zigeuner und Juden“ fanden Eingang in Oberholzens Sachdarstellung zur Begründung des Urteils gegen den FC Energie Cottbus. So als habe es all das nicht gegeben.

    Nicht hören, nichts sehen, nichts sagen. Man wird den Eindruck nicht los, dass das Sportgericht um den Vorsitzenden Stephan Oberholz Nachholbedarf bei der Bewertung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit hat. Der sächsische Richter und Multifunktionär ist übrigens auch stellvertretender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts. Bei nächster Gelegenheit, zum Beispiel anlässlich einer der sicherlich folgenden Kampagnen gegen Rassismus und Diskriminierung, sollte der DFB Herrn Oberholz und seine Beisitzer mal zur Weiterbildung schicken!

    Stephan Oberholz ist:

    • Vizepräsident des Sächsischem Fußballverbandes (Rechts- und Satzungsfragen)
    • Stellvertrender Vorsitzender des DFB-Sportgerichts
    • Vorsitzender des NOFV-Sportgerichts
  • hab mir die Urteilsbegründung gerade angesehen, ganz ehrlich,dass ist echt ein Witz auf dieser Beweislage so ein Urteil zu Fällen

    Ausserdem verstehe ich die Ausgangslage nicht. Normalerweise schreibt der Schiedsrichter ein Bericht und darauf beruht die Anhörung. Das ist wenn schon Beleidigung vorm Strafgericht oder irre ich mich?

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    If we're gonna walk, we walk as lions


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  • Also so wie Oberholz das darstellt ist es ausgeschlossen dass man solche Anschuldigungen jemals entlasten kann.

    "Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst."


    Evelyn Beatrice Hall

  • Hier geht es ja auch um zivil- und strafrechtliche Geschichten. Erdmann kann z.b. wegen uebler Nachrede oder eventuell auch Schadenersatz gegen die betreffenden Magdeburger Spieler klagen. DAS hat nichts mit dem Sportgericht zu tun. Aber da sollte man sich auch nicht zu viel davon versprechen. Schlussendlich steht da Aussage gegen Aussage, es ist nichts davon wirklich objektiv nachpruefbar. Damit wird dann das Verfahren (zu Recht!) eingestellt.

    "Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst."


    Evelyn Beatrice Hall

  • Wenn man solche Rechtssprechungen sieht, dann fragt man sich, wozu man überhaupt die entsprechenden Organe dafür hat. Dann braucht man keine Rechtssprechung. Die Polizei muss dann einfach nur noch jede Beschuldigung durchwinken und dem Beschuldigten irgendeine Strafe aufbrummen.

  • Zum wiederholten Mal: Es ist ein Schiedsgericht, kein ordentliches Gericht. Ein Schiedsgericht kann im Rahmen seiner Statuten mehr oder weniger tun und lassen was es will. Ein ordentliches Gericht haette in diesen Prozess vermutlich den Prozess eingestellt da nichts klar nachweisbar war.

    "Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst."


    Evelyn Beatrice Hall

  • Hier als Fan objektiv zu bleiben wird wohl nicht gelingen.

    Versuche es doch einmal:

    Die Verurteilung beruht nicht auf belegbaren Fakten sondern auf Zeugenaussagen.

    Dabei wurden die Zeugenaussagen von Condé, Conteh und Bell Bell absolut als glaubwürdig angesehen.

    Die Aussagen der Entlastungszeugen wurden zwar nicht als falsch angesehen, aber spielten bei der Urteilsbegründung keine entscheidenede Rolle,

    nichts gehört zu haben, heißt nicht unbedingt, dass auch nichts gesagt wurde.

    Die Aussage von Atik wurde als nicht glaubwürdig erachtet.

    So ist die Faktenlage gemäß dem Urteil.


    Nach meiner Meinung geht der FCS und Erdmann zu Recht in Berufung.

    Das Gericht hat die Zeugenaussage hinsichtlich der Absprache, "dass man den Erdmann die Bänder eintreten will" nicht ausreichend gewürdigt.

    Diese Zeugenaussage kommt von neutraler Stelle und hätte nach meiner Meinung viel mehr Gewicht in der Urteilsbegründung haben müssen.

    Und ob man nach solchen Absichtserklärungen die Zeugenaussagen von Condé, Conteh und Bell Bell dann immer noch so glaubwürdig sieht, da habe ich dann aber erheblichen Zeifel.

  • Es geht ja darum, eine (zu unrecht?) verhängte Sperre anzufechten. Dazu kann man durchaus ein ordentliches Gericht bemühen. 8 Wochen Sperre bedeutet ja auch in gewisser Weise einen finanziellen Schaden für den Verein. Denn das Gehalt an ihn wird ohne Gegenleistung weiter gezahlt. Dazu halt der sportliche Nachteil, den wir haben...

  • Ich habe nicht gesagt dass dieses Urteil richtig ist. Der FCS geht zu Recht in Berufung. Aber nichtsdestotrotz ist es kein ordentliches Gericht. Ein ordentliches Gericht haette diese Entscheidung so eher nicht und vor allem nicht so schnell getroffen. Bei einem ordentlichen Gericht muss klar nachgewiesen werden dass etwas passiert ist. Das ist hier nicht geschehen. Ein Schiedsgericht unterliegt aber solchen Beschraenkungen nicht. Das kann im Prinzip entscheiden wie es will.


    Die Problematik sieht man ja auch regelmaessig bei Dopingvergehen. Sportgerichte sprechen die Leute immer wieder schuldig, dann zieht derjenige vor ein ordentliches Gericht und wird freigesprochen. Warum? Weil bei den Sportgerichten eine einzige Dopingliste fuer ALLE Sportarten gilt. Nimmst du eine Substanz davon zu dir wirst du wegen Doping gesperrt, egal ob sie dir nutzt oder ob sie die Leistung vielleicht sogar mindert. Vor einem ordentlichen Gericht muss dann nachgewiesen werden dass die fragliche Substanz tatsaechlich diesem Sportler fuer diese Sportart nutzt. Das ist wesentlich komplizierter und vor allem reicht es dafuer nicht aus in der Liste zu gucken ob dieses oder jenes Mittel nicht erlaubt ist.

    "Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst."


    Evelyn Beatrice Hall

  • Nein, dafuer kannst du jetzt noch kein ordentliches Gericht bemuehen. Das gleiche glit auch in anderen Bereichen wie z.b. im Nachbarschaftsrecht. Dort ist ein Schiedsverfahren vor dem ordentlichen Gerichtsverfahren vorgeschrieben. Damit kannst du erst vor ein ordentliches Gericht ziehen wenn der Schiedsweg ausgeschoepft ist.

    "Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst."


    Evelyn Beatrice Hall

  • Da sollten sich unsere Spieler für das Rückspiel was einfallen lassen gegen den kleinen" Schmutzbeutel " Atik könnte ja sein das er Erdmann rassistisch beleidig, und die Tatsache das die Magdeburger Erdmann jagen und absichtlich verletzen wollten was ihnen ja auch gelungen ist, zeigt was für eine Dreckmannschaft das ist. So ein Unterfangen ist schon kriminell

  • Das Rückspiel ist in Magdeburg? ob da ne große Klappe egal von wem was bringt? Danach werden wir so schnell nicht mehr gegen die Magdeburger Spielen, die steigen wohl auf. Also haben diese Lümmel für sich alles richtig gemacht. Null Schaden bei Magdeburg und ein schwerer Schaden bei unserem FCS..


    Das alles ohne Sportliche Leistung, nur mit dummem und Erlogenem Geschwätz unterstützt von einem DFB der gleich eine Sperre ausspricht und aus diesem Dilemma nicht mehr raus kam, alle machen Fehler nur der Gott und der DFB machen keine, so einfach ist das..;(..:/

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