Umfrage:Sollte im Fall des Rücktritt des AR-Vorsitzende eine MV stattfinden?

  • Die Mitglieder entscheiden nicht über das Präsidium, sondern der Aufsichtsrat. (Siehe Satzung §15)


    Insofern kann die Mitgliederversammlung auch nur den Aufsichtsrat abberufen, aber auch nur aus wichtigen Gründen (z.B. grobe Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung) welche zumal noch gerichtsfest sein müssen. Eine subjektive Unterstellung der Unfähigkeit ist somit nichtig.


    Fazit: HO und Pitino bleiben bis zum Ende ihrer Amtsperiode, außer sie treten von sich aus zurück.

  • § 9 Organe

    1. Die Organe des Vereins sind:

    a) die Mitgliederversammlung (§§ 10-12)

    b) das Präsidium (§§ 15,16)

    c) der Vorstand (§§ 15, 17)

    d) der Aufsichtsrat (§ 19)

    e) der Ehrenrat (§ 20)


    6. Die Gewählten/Bestellten bleiben nach Ablauf der Amtszeit und im Fall der Abberufung durch die Mitgliederversammlung bis zur Neuwahl von Nachfolgern im Amt, sofern in der Satzung nichts anderes geregelt ist.


    In der Satzung steht sonst nichts.

    Bin kein Anwalt, denke aber das die MGV durch Antrag (evtl. Dringlichkeitsantrag) jede Person eines Organs abwählen kann.

    Nur was brings, wenn man niemand für die Stellen hat.

  • Bin kein Anwalt, denke aber das die MGV durch Antrag (evtl. Dringlichkeitsantrag) jede Person eines Organs abwählen kann.

    Nur was brings, wenn man niemand für die Stellen hat.

    ich bin auch kein Anwalt... hab noch folgendes gefunden, in § 10 Die Mitgliederversammlung


    3. Ihr obliegt die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats (vgl. § 19, Abs. 1 der Satzung) und der Kassenprüfer, des Ehrenrates (vgl. § 20, Abs. 1 der Satzung) sowie die Ernennung der Ehrenmitglieder (vgl. § 5, Abs. 3 der Satzung) und deren Abberufung.

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