Alles anzeigenMeine Beispielrechnung war:
Ausgangslage: 1.000 Stimmberechtigte Mitglieder, 501 nötige Stimmen
- Die Wähler 1 - 500 machen allesamt sechs ihrer sieben Kreuze für die Bewerber 1 - 6. Ihre siebte Stimme verteilt sich mit 250 Stimmen aus Bewerber 7, 250 Stimmen auf Bewerber 8
- Die Wähler 501 - 1.000 machen allesamt sechs ihrer sieben Kreuze für die Bewerber 3 - 8. Ihre siebte Stimme verteilt sich mit 250 Stimmen auf Bewerber 1, 250 Stimmen auf Bewerber 2Bewerber 1, 2, 7, 8 werden von 750 Mitgliedern gewählt
Bewerber 3, 4, 5, 6 werden von 1.000 Mitgliedern gewählt.
Vielleicht habe ich aber auch einen kompletten Denkfehler drin und das ist absoluter Nonsense
Die Rechnung stimmt und würde die Satzung da vor ein Problem stellen. In der Praxis würde man aber dann sagen, dass es eine Stichwahl der Bewerber 1,2,7,8 geben mit drei Stimmen für die 1.000 Mitglieder. Wenn die Verteilung erneut so ausfällt wie in deinem Beispiel, wären danach zwei Plätze besetzt und es gäbe einen dritten, finalen Wahlgang.