Klage: FCS versus Bayern München 19.01.2009

  • So, ab heute wird off. vor Gericht verhandelt!
    Mal sehr gespannt, was aus dieser Sache wird.
    Vielleicht zeigt der Aktuelle Bericht um 19.20 Uhr schon etwas oder auf sr-online.de gibt es auch weitere Infos!
    Hoffentlich springt für uns etwas heraus, verdient hätten wir es!

  • Aktuell Radio Salü:


    Saarbrücken hat innerhalb von 14 min. Verhandlungzeit verloren. :(
    Im März muß Saarbrücken eine stellungsnahme abgeben erklären.

    Für immer FCS !!! Wir sind die besten im Südwesten! Pro Stadionneubau!!



  • wie bitte? verloren??


    ich glaubs hackt?!


    bayern betrügt und wir müssen dafür zahlen und zwar mit prestigeverlust und dem abstieg..


    ich sehs kommen stellungname im märz wird lauten "saarbrücken muss schadensersatz an den fc bayern zahlen"

    BlauSchwarzGelb gibt euch die Kraft siegt für uns mit Leidenschaft!!



    Zitat

    "Doping im Fußball bringt gar nichts, das Zeug muss in die Spieler."

  • wirklich gut hört sich anderst an, da stimme ich dir voll und ganz zu. Aber vllt bekommt der FCS Rechtsverdreher noch einen geistesblitz ;)


    Die Hoffnung stirbt zuletzt

  • Find die Entscheidung etwas zweifelhaft, man muss sich fragen ob man da nicht Nachamer auf den Plan ruft. Aber klagen nutzt nix, wir müssen nach vorne kucken und aus eigener Kraft weiter machen. Das Geld hätte zwar sehr geholfen aber wir sind denke ich auf dem richtigen Weg es auch so zu schaffen.

    Don't blame us if we ever doubt you, you know we couldn't live without you

  • Das ist kein Bayerndusel und auch noch keine endgültige Entscheidung, sondern die logische Konsequenz dessen, dass die Grundlage der Klage recht wacklig ist.

    • Offizieller Beitrag

    Obwohl man es befürchten konnte, hätte ich nicht gedacht das es vorerst Richtung Bayern geht.
    Fakt ist, das der Spieler keine Erlaubnis hatte und der Verein auch für ihn verantwortlich ist.


    Erinnert ihr Euch an die Sache damals mit Eric Wynalda, der angeblich nicht für uns spielberechtigt gewesen sein soll?
    Da war doch unser damaliger Mitkonkurrent Rot-Weiß (LR) Ahlen damals der erste Verein, der dies aufzeigen wollte. Mit dem kleinen aber feinen Unterschied, das dann doch alles mit rechten Dingen zugegangen ist.


    Von daher bin ich mal gespannt, wie die Sache weiter geht.

  • Nun, man sollte sich in juristischen Dingen nicht von Emotionen leiten lassen. Und: Das deutsche Rechtsystem spricht Recht und dies nicht auf der Grundlage von Emotionen einiger Fans.


    Der Richter hat heute folgendes moniert: Der FC Bayern ist nicht der zulässige Adressat der Klage. Der 1. FC Saarbrücken hat auf Schadensersatz nach Bürgerlichem Recht geklagt. Dies setzt voraus, dass eine strafrechtliche Norm verletzt wurde.


    In Frage kommt hier eigentlich nur Urkundenfälschung. Nun müsste man dem FC Bayern unterstellen, bzw. nachweisen können, dass er wissentlich von der Urkundenfälschung des Spielers, des Beraters oder von wem auch immer dieses Dokument ausgestellt wurde, Gebrauch gemacht hat.


    Es ist für einen Fußballverein wie für jeden Arbeitnehmer nicht möglich, die Gültigkeit der Papiere zu überprüfen. Im Fall eines Nicht-EU-Ausländers mit doppeltem Pass muss der Arbeitnehmer (sprich der Spieler) entsprechende Vorkehrungen treffen wie Meldegänge etc. Danach erhält er seine Meldebescheinigung, die gemeinsam mit dem Arbeitsvertrag beim DFB eingereicht wird und dann entsprechend bearbeitet wird.


    Was heißt dies für diesen Fall: Um dem FC Bayern schuldhaftes Verhalten nachzuweisen, müsste man nachweisen können, dass der Verein wissentlich die entsprechenden Unterlagen des Spielers angenommen hat. Es fällt vermutlich nicht nur mir schwer zu glauben, dass dies in dem Fall der Fall ist. Warum auch? So toll war der Spieler nun auch nicht und der FCB hätte das Problem auch einfach dahingehend lösen können, dass er dem Spieler einen Profi-Vertrag gibt.


    Was also ist passiert? Am 29. Juni will der FCB nach Hongkong fliegen. Nun kann ich nicht glauben, dass er einen Spieler dorthin schicken würde, von dem er weiß, dass es bei der Ausreise Probleme geben könnte. Folglich tappt man ahnungslos in die Falle. Nun war es Freitag der 29.06. Man weiß wie die deutschen Behörder arbeiten. Ein solches Passvergehen wird von Amtswegen her verfolgt, hier ist nicht der FCB gefragt. Es ist absolut wahrscheinlich, dass der Verein tatsächlich erst am 07. Juli die Antwort bekommen hat, dass der Pass gefälscht war. Dies meldet er dem DFB. Und damit kommt die Lawine ins Rollen.


    Wer ist nun der Schuldige in diesem Fall: Das dürfte kaum feststellbar sein, denn die Verfahren gegen den Spieler oder den Berater wurden eingestellt. Vermutlich war es so, dass irgendwo in Afrika ein Schlepper gesessen hat, der dem Spieler mittels eines gefakten Passes nach Europa verscherbelt hat. Dieser Schlepper ist der eigentliche Adressat der FCS-Klage.


    Was ich noch problematischer sehe als die Ablehnung der Klage, ist die Außenwirkung, die die Klage nach sich zieht. Alle Vereine, die am Liga-Betrieb teilnehmen, verpflichten sich, sich der Sportgerichtsbarkeit des DFB zu unterwerfen. Alles andere ist verpönt.

  • respect @ Glaser... da scheint ja einer vom Fach zu sein..
    Jetzt mal zu meiner Frage...
    Es kann aber doch nicht möglich sein, dass ein Verein einen Spieler aufs Feld schickt, der nicht spielberechtigt ist. Wenn das passiert ist doch wohl der Verein schuld der den Spieler angestellt hat - egal ob der Verein das wusste oder nicht. Wenn er es nicht wusste kriegt er halt ein bisschen Milderung (gibts doch im "normalen" Strafrecht auch, oder?).
    Dann könnten wir uns en paar illegale Einwanderer besorgen, die Fußball spielen können.."wissen nix" von seiner Vergangenheit und lassen den Tore schießen....


    Ich weiß hier klingt sehr viel subjektiver, emotionaler Kram mit... Aber dennoch wenn die Bayern hier Recht kriegen stimmt was nicht in unserem Rechtssystem....

  • Ehm... nein.

    Sorry, zu früh abgeschickt. Also in diesem Punkt kann ich dir nicht zustimmen, weil er nicht korrekt ist.


    Ansonsten würde es mich interessieren, ob du weißt, dass die Klage auf der von dir genannten Basis aufgebaut war.
    (Was ich nicht glaube)

  • BFWT


    Aber natürlich, Du darfst nur nicht verwechseln, dass es zuvor zu einer strafrechtlichen Verurteilung gekommen sein muss. Das ist eben nicht der Fall.:


    §823 BGB gesagt_: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“


    Der FCS kann sich nur auf diese Norm berufen und diese setzt voraus, dass ein Tatbestand erfüllt ist. Und dieser wäre in diesem Fall die Urkundenfälschung, des Weiteren das Wissen des FC Bayern um die begangenen Urkundenfälschung und den Betrug durch Nichtanzeige.


    Hier bin ich auf die Beweisführung des FCS-Anwalts gespannt.

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