Entschuldigung dass ich n och mal darauf eingehe aber ich denke mal dass ich manches nicht so stehen lassen kann.
Ja solche Leute die haben wir im Park zu hauf.
Am Samstag standen 3 über mir die nichts taten aus auf die Spieler einzuschimpfen.
Der kann nichts und ist der so schlecht. Dann wurde Forkel ständig mit Schutzbach verwechselt.
Und dann der krönende Spruch
" Ich war schon ewig nicht mehr hier jetzt weis ich auch warum ich die letzten Jahre nur aufm Betze war.
Solche Leute sollte man Stadionverbot erteilen.
Ganz ehrlich mir ist es lieber wir spielen vor 3500-4000 Zuschauer pro Heimspiel. Weil die kommen immer wieder egal wie wir spielen.
Und ein Schalker schreibt auch nicht im BVB Chat ich drücke euch die Daumen. Das passt doch nicht.
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1. Ich habe das recht auf freie Meinungsäusserung wie jeder andere auch!
Die Meinungsfreiheit wurde bereits 1789 in Art. 11 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte in Frankreich als eines der kostbarsten Rechte des Menschen (frz.: un des droits le plus précieux de l'homme) bezeichnet. Heute gilt sie als einer der wichtigsten Maßstäbe für den Zustand eines demokratischen Rechtsstaates.
Grenzen [Bearbeiten]
Beschränkungen der Meinungsfreiheit dürfen in den meisten Demokratien keine abweichende Meinung unterbinden, sondern nur zum Staatsschutz oder zum Schutz anderer wichtiger Interessen wie dem Jugendschutz eingesetzt werden. Repression, also Sanktionen nach erfolgter Meinungsäußerung, ist meist nur zum Schutze höher- und gleichrangiger anderer Güter erlaubt, aber nur auf der Basis eines ausreichend die Einschränkung detaillierenden rechtmäßig verabschiedeten Gesetzes.
Allgemein verbreitete Einschränkungen der Meinungsäußerungsfreiheit sind (nicht abschließend):
- der Schutz der persönlichen Ehre gegen Beleidigung oder Verleumdung,
- die Weitergabe als geheim klassifizierter Informationen,
- die übermäßige Kritik an eigenen oder ausländischen höchsten Staatsvertretern wie Staatsoberhaupt, Gerichten oder manchmal selbst einfachen Beamten,
- die Grenzen der Sittlichkeit und des Jugendschutzes,
- die Grenze der öffentlichen Sicherheit (in den USA rechtshistorisch häufig angeführtes Verbot des missbräuchlichen Ausrufes „Feuer“ in einem Theater), besonders relevant in Zeiten des zunehmenden Terrorismus,
- der unlautere Wettbewerb durch Herabsetzung („Madigmachen“) der Ware oder Dienstleistung eines Konkurrenten.
Darüber hinaus kann es je nach Verfassungstradition erhebliche Unterschiede in der Zurückhaltung des Staates vor Repression geben: Im Gegensatz zu den insoweit recht zurückhaltenden USA gehen die meisten europäischen Länder deutlich weiter. So steht die Rassendiskriminierung im Gegensatz zu den USA in Europa meist auch unter Privatleuten unter Strafe (siehe Volksverhetzung).
2. Ich lasse mich nicht mit Leuten über einen Kamm scheren die im Stadion stehen und nix wie Müll verzapfen und wahrscheinlich auf dem Betze (falls sie wirklich dort waren) änhlich dummes Zeug von sich gegeben haben wie im Park!
3. Wenn bei Schalke und dem BVB ein ähnlicher Ligenabstand wäre, kann ich mir gut vorstellen dass einige froh wäre der Liganiedrigere würde wieder aufsteigen und es wieder zu einem Derby ausser auf Freundschaftsspielbasis kommen würde.
Von ähnlicher Gestalt ist mein Interesse an einem Aufstieg des FCS! Am besten ein geiles Duell beider Traditionsvereine in der ersten Bundesliga, das ist mein Bestreben und sollte wohl auch das Bestreben eines jeden Fußballfans in der Region sein!
Ich hoffe das ich mir nun nicht nochmal ähnliche Pöbelei anhören muss und bedanke mich für die Löschung der "Zeilen unter der Gürtellinie"
Gruß Markus