Der (leidige) Videobeweis
Zum sechsten Mal in der Vereinsgeschichte erlebt der FCS das zweifelhafte Vergnügen des Videobeweises. Seit dem Achtelfinale wird im DFB-Pokal auf allen Plätzen mit dem Videobeweis gespielt. In den drei Spielen der Saison 2019/20 spielte dieser VAR glücklicherweise nie ein großes Thema und auch zuletzt gegen Gladbach war es nicht der Fall. Im Pokalspiel gegen Frankfurt gab es für die Malstätter durch das nachträglich aberkannte Tor von Kai Brünker in der ersten Halbzeit zum ersten Mal bei FCS-Spielen eine veränderte Entscheidung. Die (deutlich sinnvollere) Torlinientechnik dürfte dagegen wie auch schon den Pokalspielen 2019/20 nicht zur Verfügung stehen.
In den ersten beiden Ligen ist die Technologie des Videobeweises fest installiert und läuft über einen berühmten Keller in Köln. Im Ludwigspark als Drittligastadion existieren die Voraussetzungen nicht und so wird wieder eine mobile Variante mit einem Van außerhalb des Stadions platzieren. Der Videobeweis selbst wurde in Deutschland in der Saison 2017/18 eingeführt und soll dem Willen der Verbände nach den Fußball gerechter machen. Im entsprechenden Video-Assistent-Raum kommt ein "Video-Assistent" (VA) sowie ein "Assistent-Video-Assistent" (AVA) zum Einsatz. Dazu kommt mindestens ein Operator (Video-Techniker). Nutzbar sind alle Kamera-Perspektiven die von der Übertragung durch die Sportcast GmbH angeboten werden.
Auf dem Papier gibt es auch eine ganz klare Zone in der der Videobeweis eingesetzt werden darf:
1.) Torerzielung (Foul, Handspiel, Abseits und andere Regelwidrigkeiten bei oder im Vorfeld der Torerzielung)
2.) Strafstoß (nicht oder falsch geahndete Vergehen)
3.) Rote Karte (nicht oder falsch geahndete Vergehen)
4.) Verwechslung eines Spielers (bei Roter, Gelb-Roter oder Gelber Karte)
In jedem dieser Fälle muss laut Definition eine "klare und offensichtliche Fehlentscheidung des Schiedsrichters" vorliegen. Von dieser Leitlinie weichen Verband und Schiedsrichter bisweilen massiv ab, teils gravierende Fehler stehen auf der Tagesordnung. Sollte die Kommunikation zwischen Schiedsrichter und Video-Assistent keine Entscheidung bringen steht dem Schiedsrichter noch eine sogenannte "Review-Area" zur Verfügung. Dort kann sich der Schiedsrichter die Szene selbst noch einmal am Bildschirm anschauen. Aus welchem Grund dies bei einer "klaren und offensichtlichen" Fehlentscheidung notwendig sein soll kann nicht beantwortet werden, von der Möglichkeit wird jedoch rege Gebrauch gemacht.
Faktisch bedeutet dies (im Unterschied zur 3.Liga):
- Jedes erzielte Tor wird im Anschluss überprüft, die Spanne wie weit man zurückgeht schwankt. Ein Tor ist erst erzielt, wenn auch der Videobeweis abgeschlossen sind.
- etwaige Abseitspositionen oder Fouls werden "laufen gelassen" um bei Torerzielung den Videobeweis zu Rate ziehen zu können. Dies gilt durchaus auch für Abseitspositionen von fünf oder mehr Metern.
- mitunter minutenlange Wartezeiten bis zur "Klärung".
- in der Folge bei Videobeweisszenen eine längere Nachspielzeit als gewohnt