Sehr gewagte Aussage von unserem Anwalt...
SV Waldhof
Waldhof-Anwalt: „DFB vor krachender Niederlage“
13. Februar 2019 Autor: Alexander Müller (alex)
Auch die DFB-Spitze um Präsident Reinhard Grindel (r.) und Vize Rainer Koch beschäftigt der „Fall ...
Auch die DFB-Spitze um Präsident Reinhard Grindel (r.) und Vize Rainer Koch beschäftigt der „Fall SV Waldhof“.
© dpa
Mannheim.Am 23. Februar spielt Regionalliga-Spitzenreiter SV Waldhof im Carl-Benz-Stadion gegen den FSV Frankfurt um die ersten drei Zähler des Fußball-Jahres. Aber die Hoffnung im Mannheimer Lager ist groß, dass der Vorsprung auf die Verfolger 1. FC Saarbrücken und TSV Steinbach Haiger schon drei Tage vorher wieder auf acht Punkte anwachsen wird. Das Frankfurter Landgericht verhandelt am Mittwoch, 20. Februar, über die Zivilklage des Traditionsvereins gegen das Urteil des DFB-Bundesgerichts, das den SVW aufgrund des „schuldhaft herbeigeführten“ Spielabbruchs in der Relegation gegen Uerdingen Ende Mai 2018 mit einem Abzug von drei Zählern in der laufenden Regionalliga-Saison bestraft hat.
Satzung gegen Gewohnheitsrecht
Der Waldhof stützt sich bei seiner Klage vor allem auf angeblich vom DFB begangene Form- und Verfahrensfehler – unter anderem soll eine notwendige Unterschrift unter dem Strafantrag des Kontrollausschusses fehlen – und gibt sich eine Woche vor der Verhandlung siegessicher. „Der DFB hängt bei uns ziemlich am Haken, weil er nach derzeitigem Stand eine krachende Niederlage erleiden wird. Die Verfahrensfehler, die der DFB gemacht hat, sind so gravierend, dass man sie nicht wegdiskutieren kann“, sagte SVW-Anwalt Johannes Zindel dieser Zeitung.
Der Sportrechtler ist davon überzeugt, dass das Frankfurter Landgericht der Argumentation des Vereins folgen wird, nach der der Verband zwingend an seine Vorgaben in der Satzung gebunden ist und sich nicht auf ein „Gewohnheitsrecht“ berufen kann. Im Zusammenhang mit einer Einstweiligen Verfügung des SV Waldhof gegen den Drittliga-Aufstieg des Relegationsgegners KFC Uerdingen wegen einer zu spät eingegangenen Sicherheitszahlung im Juni 2018, die die Mannheimer letztlich zurückzogen, habe das damals ebenfalls zuständige Frankfurter Landgericht betont, dass der DFB seine Satzung strikt einzuhalten habe. Uerdingen durfte damals zwar aufsteigen, dem Verband wurden aber die Kosten desVerfahrens auferlegt. „Meine Prognose ist, dass der DFB in unserer Auseinandersetzung überhaupt keine Erfolgschancen hat. Dem DFB wird gesagt werden: Er hat sich nicht an seine Satzung gehalten, deshalb ist das gesamte Urteil rechtsunwirksam“, erklärte Zindel.
Vizepräsident Koch zurückhaltend
Auch DFB-intern scheinen erhebliche Sorgen zu bestehen, dass das Verbandsurteil von dem ordentlichen Gericht kassiert werden könnte. Nach Informationen dieser Zeitung ist das Angebots eines außergerichtlichen Vergleichs, bei dem der Punktabzug des SVW nur noch zur Bewährung ausgesetzt werden könnte, bereits auf höchster Ebene zwischen DFB-Präsident Reinhard Grindel und seinem für Amateurfußball zuständigen Stellvertreter Rainer Koch diskutiert worden.
Waldhof-Anwalt Zindel schloss zumindest nicht aus, dass es im Vorfeld des Gerichtstermins am 20. Februar noch zu einem Gespräch in diese Richtung kommen könnte: „Von mir kam nur die Empfehlung an den Verein, keinen lauen Vergleich abzuschließen, weil ich die Rechtssituation für Waldhof Mannheim als gut einschätze.“
Vizepräsident Koch wollte die Möglichkeit eines Vergleichs mit dem Club, um eine juristische Niederlage vor dem Zivilgericht zu verhindern, auf Anfrage des „MM“ nicht kommentieren. Er geht allerdings weiterhin davon aus, dass „die Entscheidung der Verbandsgerichtsbarkeit jeder Überprüfung standhalten wird“. Ob diese Aussage nur ein Pfeifen im Walde ist oder nicht, wird sich spätestens in einer Woche zeigen.
© Mannheimer Morgen, Mittwoch, 13.02.2019