§ 9 Organe
1. Die Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung (§§ 10-12)
b) das Präsidium (§§ 15,16)
c) der Vorstand (§§ 15, 17)
d) der Aufsichtsrat (§ 19)
e) der Ehrenrat (§ 20)
6. Die Gewählten/Bestellten bleiben nach Ablauf der Amtszeit und im Fall der Abberufung durch die Mitgliederversammlung bis zur Neuwahl von Nachfolgern im Amt, sofern in der Satzung nichts anderes geregelt ist.
In der Satzung steht sonst nichts.
Bin kein Anwalt, denke aber das die MGV durch Antrag (evtl. Dringlichkeitsantrag) jede Person eines Organs abwählen kann.
Nur was brings, wenn man niemand für die Stellen hat.