7.1. Klub-TV
Jeder Verein ist berechtigt, die Akkreditierung eines eigenen Klub-TV-EB-Teams für seine Heimspiele vorzunehmen bzw. für seine Auswärtsspiele beim jeweiligen Heimverein zu beantragen. Der Geltungsbereich der Akkreditierungen des Klub-TV berechtigt in der Regel nach Spielende zum Zutritt zur Flash-Interview- (Pre-Mixed-) und Mixed-Zone und zum Besuch der Pressekonferenz. Sollten auch Aufnahmen während des Spiels im Stadion-Innenraum beabsichtigt sein, ist dies beim DFB zu beantragen. Ein Anspruch auf eine Akkreditierung des Klub-TV für Aufnahmen während des Spiels im Stadion-Innenraum besteht nicht.
Akkreditierten Mitarbeitern des Klub-TV ist gestattet, nach dem Spiel im Bereich der Pre-Mixed-Zone (Flash-Zone) Interviews zu führen und/oder die Pressekonferenz zu zeigen. Die Belange der Verwertungsrechte-Inhaber haben dabei stets Vorrang. Das Filmen und Fotografieren von der Medientribüne ist untersagt und nur in Ausnahmefällen nach Absprache mit dem DFB möglich.
Die Vereine der 3. Liga mit Stadion-TV sind verpflichtet, den offiziellen Trailer der 3. Liga bei jedem Heimspiel unmittelbar vor dem Anpfiff, in der Halbzeitpause sowie unmittelbar nach dem Abpfiff in das Programm des Stadion-TV einzubinden.