Ich kenne die Satzung unseres FCS nicht. Aber normalerweise ist klar geregelt welche Aufgaben der AR und insbesondere der AR-Vorsitzende hat. Ich möchte mal behaupten, dass unser AR davon so gut wie nichts umsetzt. Insbesondere Punkt 4 ist hier hervorzuheben. Ein AR könnte, wenn er wollte und Eier in der Hose hat. Aber all das spreche ich den Herren ab. Sie sind nur Gehilfen von HO. Achtung: Nur meine Meinung.
In einem eingetragenen Fußballverein (e.V.), in dem ein Präsident, Vizepräsident und Schatzmeister das Präsidium bilden, übernimmt der Aufsichtsrat eine wichtige Rolle als Kontroll- und Beratungsorgan des Präsidiums. Er sorgt dafür, dass die Vereinsführung im Einklang mit den Satzungszielen, den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und den Interessen der Mitglieder handelt.
Hauptaufgaben des Aufsichtsrats in einem Verein mit Präsidium
1. Kontrolle des Präsidiums (Präsident, Vizepräsident, Schatzmeister)
• Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Entscheidungen des Präsidiums hinsichtlich wirtschaftlicher, sportlicher und organisatorischer Belange.
• Er sorgt dafür, dass die Satzung des Vereins eingehalten wird und das Präsidium im Sinne der Mitglieder handelt.
• Er kontrolliert insbesondere:
• Finanzielle Entscheidungen des Schatzmeisters,
• Strategische Leitlinien des Präsidenten,
• Sportliche Entwicklungen, sofern sie in die Verantwortung des Präsidiums fallen.
2. Finanzielle Überwachung und Risikomanagement
• Prüfung der Haushaltsplanung und Finanzberichte, die der Schatzmeister vorlegt.
• Sicherstellung, dass der Verein finanziell solide und nachhaltig geführt wird, insbesondere im Hinblick auf Lizenzauflagen und Liquiditätsreserven.
• Unterstützung bei finanziellen Herausforderungen wie Sponsoringverhandlungen, Ausgaben für Infrastruktur oder Gehälter.
3. Genehmigung strategischer Entscheidungen
Der Aufsichtsrat muss bestimmten wichtigen Maßnahmen zustimmen, z. B.:
• Große Investitionen (z. B. Stadionumbauten, Infrastrukturprojekte),
• Aufnahme von Krediten oder finanziellen Verpflichtungen,
• Verpflichtungen von Führungspersonal (z. B. Sportdirektor oder Geschäftsführer),
• Strategische Kooperationen mit Sponsoren oder Partnern.
4. Wahl und Entlastung des Präsidiums
• Der Aufsichtsrat hat oft ein Mitspracherecht oder die direkte Verantwortung bei der Wahl, Ernennung oder Abberufung des Präsidiums.
• Er gibt eine Empfehlung zur Entlastung des Präsidiums, die dann auf der Mitgliederversammlung beschlossen wird.
• Bei Fehlverhalten oder Misswirtschaft kann der Aufsichtsrat ein Misstrauensvotum aussprechen.
5. Beratung und Unterstützung des Präsidiums
• Der Aufsichtsrat fungiert als Berater für das Präsidium in sportlichen, wirtschaftlichen und strategischen Fragen.
• Er bringt externe Expertise in den Verein, etwa aus den Bereichen Finanzen, Recht, Sportmanagement oder Marketing.
• Unterstützung bei Verhandlungen mit Sponsoren oder Investoren.
6. Einhaltung der Satzung und Interessenvertretung der Mitglieder
• Der Aufsichtsrat stellt sicher, dass das Präsidium im Sinne der Mitglieder handelt und Vereinswerte gewahrt bleiben.
• Er ist das Bindeglied zwischen Mitgliederversammlung und Präsidium und sorgt für Transparenz.
• Überprüfung, ob Satzungsänderungen notwendig sind oder ob der Verein sich zukunftsorientiert aufstellt.
7. Krisenmanagement und Schlichtung
• In Konfliktsituationen (z. B. sportliche Misserfolge, finanzielle Schwierigkeiten oder interne Streitigkeiten) agiert der Aufsichtsrat als Vermittler und Krisenmanager.
• Er kann den Verein auf neue Wege lenken und ggf. Veränderungen im Präsidium empfehlen.
8. Vorbereitung der Mitgliederversammlung
• Berichterstattung an die Mitglieder über die Tätigkeit des Aufsichtsrats und Einschätzungen zur Vereinsführung.
• Empfehlung von Anträgen oder Satzungsänderungen, die langfristige Entwicklungen betreffen.
• Unterstützung bei der Durchführung von Wahlen und Abstimmungen.
Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Präsidium:
• Der Aufsichtsrat arbeitet eng mit dem Präsidium zusammen, ohne sich in das operative Tagesgeschäft einzumischen.
• Regelmäßige Sitzungen und Berichterstattungspflichten ermöglichen einen kontinuierlichen Informationsaustausch.
• Entscheidungen werden oft durch Mehrheitsbeschluss im Aufsichtsrat getroffen.
Fazit:
In einem Fußballverein mit Präsidium hat der Aufsichtsrat die Aufgabe, das Handeln des Präsidenten, Vizepräsidenten und Schatzmeisters zu überwachen, sie zu beraten und sicherzustellen, dass die Vereinsinteressen und Mitgliederrechte gewahrt bleiben. Dabei agiert er als Kontrollinstanz, die das finanzielle und strategische Wohl des Vereins im Blick hat, ohne in den operativen Spielbetrieb einzugreifen.