Ich würde "mehrfache Bestellung" hier allerdings eher so interpretieren, dass die gleiche Person mehrfach für jeweils drei Jahre bestellt werden kann.
Ich auch, vor allem aufgrund der Positionierung in Kontext.
Die von Carsten erwähnte „mehrfache Bestellung“ wird nach der Bestellungszeit genannt und könnte daher laut einem Fachanwalt für Vereinsrecht auf eine nochmalige/wiederholte Bestellung abzielen.
Ist einer von mehreren Punkten, in denen die Satzung nochmal angepackt werden sollte.
Da sind wir offenbar auch nicht die einzigen. Man sollte das auch nicht als Frontalangriff auf die neuen Strukturen betrachten. Sondern vielmehr um konstruktive Kritik, um die Satzung einfach kontinuierlich zu verbessern und mit Leben zu füllen.