Beiträge von B-block

    In der 3. Liga wird in der Regel kein Bilanzprüfer (Wirtschaftsprüfer) zwingend gesetzlich vorgeschrieben, allerdings gibt es bestimmte Umstände, unter denen ein Bilanzprüfer erforderlich sein kann.

    1. Lizenzierungsverfahren des DFB:

    Für die Teilnahme an der 3. Liga ist der Verein verpflichtet, im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens des DFB seine finanzielle Situation offenzulegen.

    Der DFB verlangt einen testierten Jahresabschluss, allerdings kann hier kein Bilanzprüfer erforderlich sein, wenn die Rechtsform des Vereins keine Prüfungspflicht vorschreibt (z. B. bei eingetragenen Vereinen, die bestimmte Größenkriterien nicht überschreiten).


    2. Rechtsform und Größenkriterien:

    Wenn der Verein als Kapitalgesellschaft organisiert ist (z. B. GmbH, GmbH & Co. KG) und die im Handelsgesetzbuch (§ 316 HGB) festgelegten Größenkriterien überschreitet (z. B. Umsatz > 12 Mio. €, Bilanzsumme > 6 Mio. €, mehr als 50 Mitarbeiter), ist eine gesetzliche Abschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer erforderlich.

    Ist der Verein ein reiner eingetragener Verein (e. V.), hängt die Notwendigkeit eines Bilanzprüfers davon ab, ob der Verein freiwillig eine Prüfung durchführen lässt oder ob externe Geldgeber dies fordern.


    3. Forderungen von Sponsoren oder Gläubigern:

    Selbst wenn keine gesetzliche Prüfungspflicht besteht, können Sponsoren oder Banken einen testierten Jahresabschluss verlangen, was indirekt die Einschaltung eines Wirtschaftsprüfers erforderlich machen könnte.

    Fazit:

    Bilanzprüfer verpflichtend? Nicht immer, es hängt von der Rechtsform, den finanziellen Größenkriterien und externen Anforderungen ab.

    Lizenzierung in der 3. Liga: Hier reicht in vielen Fällen ein sauber aufgestellter Jahresabschluss, der nicht zwingend von einem Wirtschaftsprüfer testiert sein muss, außer die genannten Kriterien greifen.

    Ein Verein in der 2. Bundesliga benötigt in der Regel einen Bilanzprüfer, da er als Kapitalgesellschaft oder wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb rechtlich verpflichtet ist, seinen Jahresabschluss prüfen zu lassen. Diese Anforderung ergibt sich aus mehreren Gründen:

    Lizenzierungsverfahren der DFL:
    Die Deutsche Fußball Liga (DFL) fordert von Vereinen in der Bundesliga und 2. Bundesliga eine ordnungsgemäße Finanzprüfung als Teil des Lizenzierungsprozesses. Hierbei ist ein testierter Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer (nicht nur einen Steuerberater) erforderlich.

    Rechtsform des Vereins:
    Viele Vereine sind als Kapitalgesellschaften organisiert (z. B. GmbH, GmbH & Co. KG). Kapitalgesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse prüfen zu lassen, wenn sie eine bestimmte Größe überschreiten (§ 316 HGB).

    Öffentliches Interesse und Sponsoren:
    Für die Transparenz gegenüber Sponsoren, Investoren und Fans ist eine unabhängige Prüfung der Finanzen wichtig, um Vertrauen zu schaffen und mögliche Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen.

    Ein Steuerberater kann hingegen bei der Erstellung des Jahresabschlusses oder der laufenden Buchhaltung unterstützen, ist aber nicht für die offizielle Prüfung zuständig.

    Zusammengefasst: Ein Bilanzprüfer (Wirtschaftsprüfer) ist für die Prüfung notwendig, während ein Steuerberater ergänzend tätig sein kann.


    Kann es sein das Weller deshalb nicht in Liga 2 will?

    Es war nicht das Spiel gestern, dass mich grübeln lässt. Vielmehr die Körpersprache der Spieler. Als wir letzte Saison in Rückstand waren, waren die Köpfe oben der Ball wurde geschnappt und weiter ging. Gestern nach jedem Tor waren die Köpfe unten und man ist zum Anstoß geschlichen. Vieleicht habe ich es in meiner Depression auch nur so wahrgenommen. Mit so einer Körpersprache steigt man ab! Urs Fischer wäre der Richtige für uns. Lässt auch 3-5-2 spielen.

    So, ich habe da mal ein Text verfasst. Es ist nur ein "grobes" Konzept. Der Verein soll merken das der Spass vorbei ist:

    An den Vereinsvorstand des 1.FC Saarbrücken 

    Einwurf per Bote 

    Sehr geehrte Mitglieder des Vorstand, 

    die unterzeichnenden „530“ Mitglieder verlangen hiermit gem. § 12 der Satzung, dass Sie als Vorstand gem. § 26 BGB des 1.FC Saarbrücken e.V. binnen eines Zeitraums von 6 Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung mit der Tagesordnung „Abberufung des Aufsichtsrat gem. § 26 BGB und Neuwahl“ einberufen. 

    Laut Satzung ist eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzube-rufen, wenn dies von 10 % aller Mitglieder verlangt wird. Die "530“ Unterzeichner erfüllen dieses Quorum. 

    Gründe: 

    Durch den Rücktritt des AR-Vorsitzenden und die Vorgänge und Außendarstellung des Verein (Campus, Auftritt bei der PK zum Campus) in den letzten Wochen sehen die Unterzeichner den Verein nachhaltig geschätigt. Dieses Verhalten ist vereinsschädigend. Wir stellen daher obiges Verlangen, um den Mitgliedern die Gelegenheit zu geben, zu entscheiden, ob Sie als Verein noch tragbar sind. 

    Sollte die Mitgliederversammlung nicht innerhalb von 6 Wochen einberufen werden, werden wir beim Amtsgericht schriftlich beantragen uns zur Selbstberufung der Mitgliederversammlung zu ermächtigen.

    Eins muss man Conradt lassen. Den Zeitpunkt für die Kündigung mit Kempf hat er schon gut gewählt.


    Die ganzen Fans sprechen nur über die zwei Derbys und das Stadion geht komplett unter !

    Gute gemacht mit dem Brief, legt die Finger in die Wunde. Leider wird von der Stadt nicht viel zu den Fragen kommen.