Denke das dies nicht möglich ist. Die Sache ist nunmal das die Strafe sich auch an das vorherige "Benehmen" orientiert.
Ein Verein der das erste mal auffällig geworden ist, muss mit Sicherheit weniger Strafe zahlen als ein Verein der dauernd bzw. schon öfters ausfgefallen ist.
Ja, aber auch hier kann man klare Regeln für Wiederholungstäter einführen.
Jemand der dreimal was stiehlt wird beim ersten Mal zur Geldstrafe verurteilt, beim zweiten Mal Haftstrafe auf Bewährung, beim dritten Mal ohne Bewährung. Zugegebenermaßen hinkt der Vergleich etwas und ich kenn mich im Strafrecht nicht genug aus um sagen zu können, das stimmt so zu 100%, aber es veranschaulicht doch den Standpunkt von schorsch83 und auch von mir.
Ein wenig Ermessenspielraum ist gut, jedoch sind die Urteile momentan zumindest subjektiv betrachtet völlig willkürlich.