34. Spieltag, TuS Koblenz - 1. FC Saarbrücken 1:2 (0:1)

  • Da wir in Koblenz behandelt worden sind wie gefangene.
    Und die Frauen ihre T-shirts bis zum BH hochziehen mussten sowie die Männer die schuhe ausziehen mussten
    hat das Fanprojekt Innwurf Zeugen der Geschehnisse aufgefordert, mit Fotos, Videos und Gedächtnisprotokollen zur Aufarbeitung beizutragen. Bei der TuS Koblenz war am Mittwoch niemand zu einer Stellungnahme bereit. Sprecher Julian Turek verwies auf die Presse-Mitteilung der Polizei. Für den Ordnungsdienst im Stadion ist aber der Verein verantwortlich

    Quelle

  • so,endlich wieder in good old SB.damit wäre meine lange auswärtsfahrt beendet.
    koblenz wäre nix für mich.
    somit wäre für mich das thema koblenz bis zur nächsten saison erledigt.


    eine frage hätte ich noch.
    gibt es demnächst mal bilder vom spiel zu sehen?1903 vielleicht?

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    Einmal editiert, zuletzt von johnny ()

  • Mal ne grundsätzliche Frage (wenn die Admins der Meinung sind ein anderer Thread wäre besser, dann bitte dorthin verschieben): Gibt es eigentlich eine offizielle Stelle bei der man sich über Maßnahmen von privaten Ordnungsdiensten beschweren kann? Wenn man ja mit einer Polizeikontrolle nicht einverstanden war, kann man ja anschließend vors Verwaltungsgericht. Aber wohin geht man um die z.b. die TUS anzuzeigen?

    Don't blame us if we ever doubt you, you know we couldn't live without you

  • Wenn du die Jungs in Gruen angehen willst bringt dir das Verwaltungsgericht meist wenig, da musst du wohl eher ueber die Dienstaufsicht gehen. Und die will wissen wie der Mensch heisst mit dem du nicht einverstanden bist. MOEP, das wars dann meist: Der schwarze Block ist nicht gekennzeichnet. Gegen private Ordnerdienste kannst du ganz normal (Straf-)Anzeige stellen wie gegen jede andere Person auch. Dort reicht dann auch eine Personenbeschreibung aus (diese Dienste sind ja nicht vermummt, geht also). Aber du muesstest ein konkretes Vergehen nennen dass diese Person dann auch begangen hat. Solche Dinge wie "Ich fuehle mich beleidigt von den Saarbruecker Sprechchoeren "Koblenzer Arschloecher"" (war ein Beispiel, aber tatsaechlich am Dienstag so gehoert) sind halt kein Grund fuer ein Ermittlungsverfahren. Die Frage ist eben was du denen dabei wirklich vorwerfen willst. Wenn das gesamte Sicherheitskonzept Fehler aufweist muss man wohl schlussendlich vor das Verwaltungsgericht ziehen.


    Wobei auch dann fraglich ist was man damit erreichen will. Jedes Spiel ist ein individueller "Tatort", man kann also nicht erzwingen dass die das in Zukunft besser machen. Die bekaemen schlimmstenfalls dann eine Geldstrafe. Etwas anderes ist natuerlich wenn der DFB findet dass das Sicherheitskonzept nicht gut ist und das ueberdacht werden muss. Das Problem dabei ist naemlich dass man in Stadien auf Privatgrund steht und nicht z.b. in der Bahnhofstrasse. In der Bahnhofstrasse darf z.B. einfach so fotografiert werden, in der Europagalerie nicht. Und zwar weil das Hausrecht es verbietet. In der Bahnhofstrasse kann dir das Fotografieren auch nicht so generell untersagt werden. Wenn also der Veranstalter eines Fussballspiels bestimmte Dinge in seiner Hausordnung aufgenommen hat (z.B. "Den Anordungen der Ordner ist Folge zu leisten") dann wird das ganze eine juristische Haarspalterei ob diese Punkte z.b. eventuell diskriminierend sind. Aber grundsaetzlich gilt natuerlich: Wenn die koblenzer Ordner sagen: "Block ist voll" dann darfst du nicht rein. Ist eine Anordnung des Ordners, wenn du trotzdem den Eintritt erzwingen willst verstoesst du gegen die Hausordnung. Du musst wenn du klagen willst also der Hausordnung Gesetzesverstoesse vorwerfen.


    Frauen dazu zwingen oeffentlich ihr T-Shirt hochzuheben waere selbstverstaendlich ein solcher Gesetzesverstoss und damit waere diese Anordnung der Ordner nichtig. Nur kannst du so etwas natuerlich erst nachtraeglich geltend machen, in der Situation selbst gibt es nur die legalen Moeglichkeiten sich der Anordnung zu fuegen oder auf den Besuch der Veranstaltung zu verzichten. Der Veranstalter koennte damit schlimmstenfalls spaeter ein Bussgeld auferlegt bekommen und wuerde eventuell schadensersatzpflichtig. Nur dass sich der entstandene Schaden dabei eben in recht ueberschaubaren Grenzen haelt und dementsprechend vermutlich nicht weiter verfolgt wuerde. In solch einer Situation ist der Veranstalter praktisch immer in einer Situation wo er nichts falsch machen kann. Ist in diesem Falle aehnlich wie bei der Polizei.

    "Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst."


    Evelyn Beatrice Hall

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