(Außerordentliche) Mitgliederversammlung 2015 (24.02.15)

  • Übersicht außerordentliche Mitgliederversammlung 2015



    Wann? - Dienstag, 24.Februar 2015
    Beginn? - 19:00 Uhr (Einlass: 18:00 Uhr)
    Wo? - Congresshalle, Saarbrücken



    Tagesordnungspunkte


    TOP 1: Eröffnung und Begrüßung durch den Präsidenten


    TOP 2: Feststellung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit



    TOP 3: Antrag



    Antrag 1 (von Meiko Palm)


    Satzungsänderungsantrag § 23

    Zitat

    Aktuelle Version des § 23:

    „Das Präsidium wird ermächtigt, die Lizenzspielerabteilung aus dem Verein auszugliedern und in die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft zu überführen.“





    TOP 4: Verschiedenes




    FCS-Satzung zur außerordentlichen MGV:
    1. Das Präsidiums oder der Aufsichtsrat können jederzeit eine „außerordentliche Mitgliederversammlung“ mit einer Frist von zwei Wochen, im Übrigen nach den Vorschriften für die Einladung einer ordentlichen Mitgliederversammlung einberufen. Das Präsidium muss eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen, wenn 1/10 der stimmberechtigten Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt. Der Aufsichtsrat ist zur Einberufung verpflichtet, wenn das Präsidium binnen 14 Tage nach Beantragung nicht reagiert.


    2. Die außerordentliche Mitgliederversammlung hat dieselben Befugnisse wie die ordentliche Mitgliederversammlung.


    Quelle Satzung: Seite 8 § 12

  • Zitat

    Das Präsidium muss eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen, wenn
    1/10 der stimmberechtigten Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und
    der Gründe beantragt. Der Aufsichtsrat ist zur Einberufung verpflichtet, wenn das
    Präsidium binnen 14 Tage nach Beantragung nicht reagiert.


    FCS-Satzung




    Bis zum kommenden Montag Abend muss das Präsidium also reagieren und die MV einberufen.

  • Zitat

    Kurze Wasserstandsmeldung:
    Letzte Woche habe ich einen Anruf erhalten und wurde gefragt, ob ich meinen Antrag in die nächste reguläre Versammlung vertagen würde weil ansonsten unnötige Kosten entstehen würden.
    Ich habe zugestimmt, dass die Kosten unnötig sind (auch wenn man als Ursache hierfür gegenteilige Meinungen hat), ansonsten aber abgelehnt den Antrag zu vertagen.
    Ich habe erklärt, dass mir über 200 Mitglieder ihr Vertrauen ausgesprochen haben und ich diesen Mitgliedern gegenüber im Wort stehe. Deshalb bestehe ich auf die außerordentliche MGV!


    Mir wurde sodann zugesichert, dass es diese geben wird. Und dies obwohl es auch über die Anzahl der Unterschriften Unstimmigkeiten gibt und auch einige eingetragene Mitglieder den Beitrag noch nicht gezahlt hätten (kann ich nicht beurteilen).


    Meiko via Ludwigspark.de

  • Es ist wirklich sehr kurios weshalb das Präsidium diese kleine formelle Änderung mit aller Macht abwenden will.
    LAUT Präsidium würde diese ja sowieso keine praktische Änderung mit sich bringen.
    Aber dann gäb es sicher nicht nicht so ein Theater von denen..


    Deshalb kann nur eine devise gelten:
    ZUR MITGLIEDERVERSAMMLUNG und dem Präsidium zeigen weshalb wir ein e.V. sind!

  • Diese Ausführungen von Meiko kann ich bezogen auf die Anfrage des Präsidiums nicht nachvollziehen, denn ich bin fest davon ausgegangen, dass das Präsidium vor hat diese MGV noch vor dem Spiel gegen die SVE abzuhalten (wurde mir so vor circa 3 Wochen im Fanshop mitgeteilt).

  • Solange ich hier von Meiko nix lese, warte ich eh noch ab.
    Zumal man in dem Zitat keinen Namen erkennen kann UND das Offizielle Vereinsforum hier und net Lupa.de ist

  • Das Präsidium MUSS die MGV vor dem Spiel gegen die SVE steigen lassen. Es sei denn das Spiel würde mindestens auf den Freitag vorverlegt werden oder man würde die MGV am gleichen Tag abhalten. Da die Deadline von Palm auf den 28.Februar gesetzt wurde. Was er nicht hätte tun müssen, er hätte auch dafür sorgen können das es satzungsgemäß nach zwei Wochen die Einladung geben muss. Ein Entgegenkommen den Leuten der Geschäftsstelle gegenüber die nichts dafür können und vor/nach Weihnachten und Neujahr sicher genügend Stress hatten. Tut es das Präsidium nicht muss es der Aufsichtsrat der Satzung nach tun.


    Aber passt zum Verein. Anfang letzter Woche bucht man die Mitgliedsbeiträge für dieses Jahr ab -> kurz später meldet man sich bei Palm und gibt ihm noch den Hinweis das nicht alle Mitglieder die Unterschrieben haben auch ihren Beitrag bezahlt haben. Und das nicht jeder Mitte Januar daran denkt den Betrag für Mitglieder auf dem Konto zu haben oder vielleicht auch schlicht nicht in der finanziellen Situation war um den Beitrag sofort zahlen zu können dürfte nicht groß überraschen. Mal schön sich ein weiteres Argument aufgebaut um noch mehr Druck zu machen. Gleiches Spiel wie auf der MV nach dem Motto "mit genügend Druck zieht er schon zurück".

  • Unterschriftensammlung war Dezember 2014, somit sollte der Stichtag der Zahlung gelten ?!
    Zur Abbuchung:
    Seid ich Mitglied bin fand die Abbuchung schon immer in der Zweiten Vollen Januar Woche statt. Kann deine Kritik grad net nachvollziehen.
    Va da die Abbuchung laut Kontoauszug auch dieses Jahr in diese genannte Woche fiel
    Werstellung war bei mir der 16.1.2015

  • Es sollte wohl ausschliesslich die Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Unterschriftenaktion relevant sein, alles andere waere sinnfrei. Sonst muessten ja jetzt auch noch Unterschriften von neuen Mitgliedern (also welche die es letztes Jahr nicht waren und dieses Jahr sind) nachreichbar sein.

    "Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst."


    Evelyn Beatrice Hall

  • Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung


    gemäß § 12, Abs. 1 der Satzung vom 06.12.2012, berufe ich eine außerordentliche Mitgliederversammlung


    am 24. Februar 2015, 19:00 Uhr


    in der Congresshalle Saarbrücken ein.


    Als Tagesordnungspunkte sind vorgesehen:


    TOP 1: Eröffnung und Begrüßung durch den Präsidenten


    TOP 2: Feststellung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit


    TOP 3: Antrag


    Satzungsänderungsantrag des Mitglieds Meiko Palm


    Aktuelle Version des § 23:


    „Das Präsidium wird ermächtigt, die Lizenzspielerabteilung aus dem Verein auszugliedern und in die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft zu überführen.“


    Beantragte Version:


    Änderung des § 23 der aktuell gültigen Vereinssatzung, wie folgt:


    (1) Das Präsidium wird ermächtigt, vorbereitende Maßnahmen zur Ausgliederung der Lizenzspielerabteilung aus dem Verein und Überführung in die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft zu treffen.


    (2) Das Präsidium wird ermächtigt zum Zwecke der Ausgliederung der Lizenzspielerabteilung aus dem Verein und Überführung in die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und in der Einladung (oder in einer Einladung zu einer regulär stattfindenden


    Mitgliederversammlung) die Mitglieder über die Rahmenbedingungen und die genaue Rechtsform der Kapitalgesellschaft zu unterrichten. Die Einladung hat auch hier mindestens 2 Wochen vorher zu erfolgen.


    (3) Die Mitgliederversammlung entscheidet sodann mit einer ¾- Mehrheit über die Ausgliederung der Lizenzspielerabteilung.



    TOP 4: Verschiedenes

    Unter Jürgen wär das nicht passiert....
    *sing*

  • Mitgliederversammlung mit nur einem Thema


    Zitat

    Seit gestern ist es offiziell: Am 24. Februar treffen sich die Mitglieder des Fußball-Regionalligisten 1. FC Saarbrücken ab 19 Uhr in der Congresshalle der Landeshauptstadt zu einer Mitgliederversammlung (MV). Und zwar zu einer außerordentlichen. Grund ist Paragraph 23 der Satzung. Bereits zwei Mal hatte sich FCS-Mitglied Meiko Palm für dessen Änderung stark gemacht. In diesem Paragrafen steht drin, dass das Präsidium die Lizenzspieler-Abteilung in eine Kapitalgesellschaft ausgliedern darf. Ungefragt. Das will Palm nicht. Das wollen auch andere Mitglieder nicht. Sie wollen mitreden. Daher hat Palm einen Antrag zur Satzungsänderung gestellt. Der neue Paragraf 23 soll sinngemäß wie folgt lauten: Das Präsidium darf die Ausgliederung vorbereiten. Die Mitglieder sollen aber darüber abstimmen, ob die Pläne des Präsidiums wirklich umgesetzt werden. Eine Drei-Viertel-Mehrheit soll laut Palms Antrag dazu nötig sein.


    Zitat

    Ein Antrag, der nach Meinung einiger laut Umwandlungsgesetz nicht nötig sei. Denn auch dort stünde festgeschrieben, dass Mitglieder eines Vereins über die Ausgliederung von Abteilungen in Kapitalgesellschaften abstimmen müssen. „Gesetze können sich ändern. Daher wollen wir dies in der Satzung stehen haben“, sagt Palm, der betont: „Wir stimmen hier nicht über die Vor- und Nachteile einer Ausgliederung ab. Sondern darüber, dass die Mitglieder in diesem Falle mitdiskutieren können.“


    Das will auch FCS-Vizepräsident Sebastian Pini. „Derzeit haben wir keine Ausgliederungspläne“, sagt er: „Aber es ist nahezu unumgänglich, dass eine Ausgliederung im Falle des Erfolges ein Thema sein wird.“ Er hätte dies lieber in einer ordentlichen MV diskutiert, sagt er. Auch vor dem Hintergrund, „dass wir eh die Satzung überarbeiten wollen“.


  • Saartext, 05.Februar 2015

  • Bin zwar kein Mitglied, hab deshalb auch nichts zu sagen.
    Möchte bloß zu bedenken geben, das eine 3/4 Mehrheit mir doch ungewöhnlich erscheint. Selbst Verfassungsänderungen des GG können mit 2/3 Mehrheit getätigt werden.

  • Liebe Mitglieder des FCS!


    Heute in einer Woche findet nun also die beantragte außerordentliche Mitgliederversammlung statt. Ich möchte an dieser Stelle jeden von euch darum bitten, in der Versammlung anwesend zu sein und eure Stimme abzugeben, egal ob ihr für meinen Antrag seid oder dagegen. Der Verein lebt von der Aktivität seiner Mitglieder und deshalb hoffe ich auf eine hohe Anwesenheitsquote an diesem Abend.


    Jetzt aber nochmal zum Inhalt meines Antrages: Wie bereits mehrfach erwähnt, geht es mir nicht darum, eine zukünftige Ausgliederung zu verhindern. Ich denke auch nicht, dass eine Ausgliederung in den nächsten 2-3 Jahren zur Diskussion stehen wird. Vielmehr geht es mir darum, die Mitgliederversammlung (als oberstes Organ des Vereins) in die Entscheidung einer Ausgliederung mit einzubeziehen. Ich sage es gerne nochmal: Im Falle einer Ausgliederung müssen die Risiken minimiert werden, wenn uns nicht das gleiche Schicksal wie Alemannia Aachen ereilen soll. Eine Ausgliederung kann unter Umständen sinnvoll sein und dem Verein (bzw. der dann gegründeten Kapitalgesellschaft) neues Kapital bringen. Aber die genauen Rahmenbedingungen (Rechtsform der Kapitalgesellschaft, Mitspracherecht der Mitglieder des e. V., Beteiligungsformen etc.) müssen den Mitgliedern vorher bekannt gegeben und nicht im stillen Kämmerlein ausgehandelt werden.
    Es ist für mich nicht wirklich nachvollziehbar, wieso die Vereinsführung meinen Antrag in den letzten beiden Jahren torpediert hat. Immerhin vertritt man doch die Auffassung, dass laut aktueller Rechtsprechung die Mitglieder eh mit einer ¾-Mehrheit über eine Ausgliederung entscheiden müssen, also genau das, was ich mit meinem Antrag fordere.
    Wieso hat man meinen Antrag sodann nicht einfach zum Anlass genommen, die Satzungsänderung als Vorschlag des Vereins in die Satzung aufzunehmen?
    Wieso musste erst eine außerordentliche Mitgliederversammlung beantragt werden? Wieso konnte im letzten Jahr (vor 2 Monaten!) nicht darüber abgestimmt werden?
    Die Blockadehaltung der Vereinsführung macht mich stutzig und hat mich in meinem Bestreben gestärkt, dass mein Antrag definitiv in die Satzung gehört.
    Aus diesem Grunde nochmal mein Aufruf: Kommt am 24. Februar zur Mitgliederversammlung und macht von eurem Stimmrecht Gebrauch! Im besten Falle natürlich für meinen Antrag! Es wird definitiv eine knappe Entscheidung und deshalb zählt jede Stimme!


    Wir sind der Verein!

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