Bin zwar kein Mitglied, hab deshalb auch nichts zu sagen.
Möchte bloß zu bedenken geben, das eine 3/4 Mehrheit mir doch ungewöhnlich erscheint. Selbst Verfassungsänderungen des GG können mit 2/3 Mehrheit getätigt werden.
In der Satzung gibt es bisher lediglich 10 % (zur Einberufung einer MGV) einfach Mehrheit und 3/4-Mehrheit (Satzungsänderung). Deshalb wollte ich nicht noch ein weiteres Quorum einbringen.