Übersicht außerordentliche Mitgliederversammlung 2015
Wann? - Dienstag, 24.Februar 2015
Beginn? - 19:00 Uhr (Einlass: 18:00 Uhr)
Wo? - Congresshalle, Saarbrücken
Tagesordnungspunkte
TOP 1: Eröffnung und Begrüßung durch den Präsidenten
TOP 2: Feststellung der Tagesordnung und Beschlussfähigkeit
TOP 3: Antrag
Antrag 1 (von Meiko Palm)
Satzungsänderungsantrag § 23
ZitatAktuelle Version des § 23:
„Das Präsidium wird ermächtigt, die Lizenzspielerabteilung aus dem Verein auszugliedern und in die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft zu überführen.“
ZitatAlles anzeigenBeantragte Version:
Änderung des § 23 der aktuell gültigen Vereinssatzung, wie folgt:
(1) Das Präsidium wird ermächtigt, vorbereitende Maßnahmen zur Ausgliederung der Lizenzspielerabteilung aus dem Verein und Überführung in die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft zu treffen.
(2) Das Präsidium wird ermächtigt zum Zwecke der Ausgliederung der Lizenzspielerabteilung aus dem Verein und Überführung in die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und in der Einladung (oder in einer Einladung zu einer regulär stattfindenden
Mitgliederversammlung) die Mitglieder über die Rahmenbedingungen und die genaue Rechtsform der Kapitalgesellschaft zu unterrichten. Die Einladung hat auch hier mindestens 2 Wochen vorher zu erfolgen.
(3) Die Mitgliederversammlung entscheidet sodann mit einer ¾- Mehrheit über die Ausgliederung der Lizenzspielerabteilung.
TOP 4: Verschiedenes
FCS-Satzung zur außerordentlichen MGV:
1. Das Präsidiums oder der Aufsichtsrat können jederzeit eine „außerordentliche Mitgliederversammlung“ mit einer Frist von zwei Wochen, im Übrigen nach den Vorschriften für die Einladung einer ordentlichen Mitgliederversammlung einberufen. Das Präsidium muss eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen, wenn 1/10 der stimmberechtigten Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt. Der Aufsichtsrat ist zur Einberufung verpflichtet, wenn das Präsidium binnen 14 Tage nach Beantragung nicht reagiert.
2. Die außerordentliche Mitgliederversammlung hat dieselben Befugnisse wie die ordentliche Mitgliederversammlung.