Na ja man hat für seine fans schon eine verantwortung als verein egal ob zu hause oder auswärts.
Nur weil man auswärts spielt alles auf den gastgeber zu schieben ist da woll echt zu einfach,in dem fall trier müßte man halt beide vereine mit der selben strafe belegen,nur bei uns hat es woll die masse der vergehn entschieden was die strafe betrifft.
DFB verhängt Platzsperre gegen Trier
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wie soll denn der FCS auswärts sowas verhindern? Am Einlass kontrollieren die Trier Ordner! Und der Zaun ist dort noch durchlässiger als bei uns. Korrekt wäre Trier die Spielgenehmigung fürs Moselstadiion zu entziehen, bis das beseitigt ist.
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Ich lese mir nichts durch hier, aber ein eigener Thread zu eröffnen in unserem 1. Mannschaft Unterforum ist für meinem Geschmack völlig deplaziert !
Wenn Trier oder irgend so ein anderes Team ne DFB Strafe bekommt gehört das ins allgemeine Regio 2015/2016 Forum
Es gibt echt wichtigeres
nachher macht hier jeder einen neuen Thread auf wenn Spieler A von Trier nach koblenz oder elversberg wechselt. Das kann es hier im
1. Mannschaft FCS Forum
nicht sein
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Der hier diskutierte Teilausschluss der Zuschauer in dem Spiel FCS gegen Trier ist in erster Linie gegen den FCS gerichtet, erst in zweiter Linie gegen die Trierer. Deswegen gehoert es ganz sicher genau HIER her.
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Les nochmal die Überschrift: !!
DFB verhängt Platzsperre gegen Trier
Das gehört nicht hier her -
Das hast absolut gar NIX mit der 1. Manschaft zu tun
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Das hat er wohl ein bisschen missverständlich formuliert. Ich glaube er meinte dass ganze eher als Teilausschluss gegen den FCS für das Spiel gegen Trier
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wie soll denn der FCS auswärts sowas verhindern? Am Einlass kontrollieren die Trier Ordner! Und der Zaun ist dort noch durchlässiger als bei uns. Korrekt wäre Trier die Spielgenehmigung fürs Moselstadiion zu entziehen, bis das beseitigt ist.
Dann wirst du wohl nicht in Trier gewesen sein, denn dort kontrollieren sehr wohl die eigenen FCS Ordner die Gästefans. Genauso bist du als Verein für das Verhalten deiner Anhänger verantwortlich, auswärts wie daheim. Das war schon immer so, nicht nur beim FCS.
Durch solche Strafen will der DFB die Selbstreinigung fördern, indem der Ein oder Andere beim nächsten mal vielleicht nicht mehr wegsieht, sondern zu einem Ordner geht oder Bilder entsprechender Personen macht, weil er weiß, dass ihm auch ein Auschluss droht, auch ohne etwas getan zu haben.
Ich finde die Strafe leider absolut richtig und das war auch in diesem Ausmaß zu erwarten.
Nur den Verein kann ich leider nicht verstehen, man weiß genau welche Gruppiereung dafür verantwortlich ist, warum entzieht man ihnen nicht einfach die Dauerkarten? Es gibt ja sogar genug Bild und Videomaterial. Mit einer solchen Aktion könnte man dem DFB vielleicht zeigen, dass man etwas unternimmt und die Strafe für die Allgemeinheit mindern. Ähnliches hat man in Köln letztes Jahr auch durchgezogen.
Die Virage benimmt sich seit Jahren als wäre es ihr Verein ganz allein, ohne Rücksicht auf Verluste. Ich kann auf diesen Haufen sehr gut verzichten. Es gab den FC schon 100 Jahre vor ihnen und es wird ihn auch 100 Jahre nach ihnen noch geben. -
denn dort kontrollieren sehr wohl die eigenen FCS Ordner die Gästefans.
Du verwechselst unsere Fanbetreuer mit den Trier Ordnern und Trier Einlasskontrolle. Klar waren unsere Betreuer im Block, wie in jedem Auswärtsspiel, aber die Ordner werden von Trier beauftragt und gestellt, wie von jeder Heimmannschaft. Also ist Trier auch in der Verantwortung. Unsere Betreuer dürfen auswärts keine Kontrollen durchführen. Sie beantworten dir das gerne, wenn Du es mir nicht glauben willst; einfach mal anrufen oder Mail schreiben. Trier ist Veranstalter im Moselstadion und alleine verantwortlich. -
Du verwechselst unsere Fanbetreuer mit den Trier Ordnern und Trier Einlasskontrolle. Klar waren unsere Betreuer im Block, wie in jedem Auswärtsspiel, aber die Ordner werden von Trier beauftragt und gestellt, wie von jeder Heimmannschaft. Also ist Trier auch in der Verantwortung. Unsere Betreuer dürfen auswärts keine Kontrollen durchführen. Sie beantworten dir das gerne, wenn Du es mir nicht glauben willst; einfach mal anrufen oder Mail schreiben. Trier ist Veranstalter im Moselstadion und alleine verantwortlich.Nee ich verwechsel nicht wirklich was. Ich kenn den Ein oder Andern Ordner einer Sicherheitsfirma die bei uns im LuPa kontrollieren (hauptsächlich F-Block) und genau die Gleichen haben mich bei besagtem Spiel in Trier auch abgetastet.
Das alles ändert aber auch nix daran, dass du als Verein für deine Fans verantwortlich bist, ob Daheim oder Auswärts -
... ich kann diese Strafe nachvollziehen und verstehen. Was in Trier abging war eindeutig jenseits der roten Linie und die Sumation der Geschehnisse zieht dann eine solche Konsequenz mit sich. Wuenschen tue ich mir, dass die Jungs, die groehlend, grinsend und jauchzend auf dem Zaun gesessen und sich jugendlich und mackerhaft als 'starke Jungs' aufgespielt haben, vom Verein finanziell zur Rechenschaft gezogen werden. Das haette sicherlich Wirkung und wuerde manchen, direkt oder indirekt, zum Nachdenken bringen. Leider scheint das in diesen Faellen nie zu passieren ...
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vom Verein finanziell zur Rechenschaft gezogen werden. Leider scheint das in diesen Faellen nie zu passieren ...
Japp weil ordentliche und rechtsstaatliche Gerichte es als nicht rechtens eingestuft haben, die Verbandsstrafen auf Einzelpersonen umzuwälzen.
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Die alten Sitzplatzschalen im Lupa abmontieren und 1 Woche vor dem Spiel in Völklingen auf die Stehränge montieren.Voila
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Die alten Sitzplatzschalen im Lupa abmontieren und 1 Woche vor dem Spiel in Völklingen auf die Stehränge montieren.Voila
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Peiffa das ist so nicht ganz richtig.
Schadenersatz kann gefordert werden !Brauchst dazu Quellen ?
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Ach komm, vor eine tagelange Diskussion beginnt hier Zitate und natürlich Quelle:
ZitatBei einem Heimspiel erwirbt der Fan vom „seinem“ gastgebenden Verein
eine Eintrittskarte. Es entsteht zwischen Fan und Verein durch den Kauf
der Eintrittskarte eine Vertragsbeziehung, der die Einhaltung der
Stadionordnung und damit das Unterlassen des Abbrennens von Pyrotechnik
zugrunde liegt. Verstößt der Fan hiergegen, besteht dem Grunde nach ein
Schadenersatzanspruch wegen der begangenen Vertragsverletzung.Bei Auswärtsspielen entsteht der "Eintrittskartenvertrag" zwischen
Auswärtsfan und Gastgeberverein. Zündet der Auswärtsfan, bekommt der
Auswärtsverein die Strafe. Der zündende Fan begeht damit erneut eine
Vertragsverletzung, aber dem Gastgeberverein als seinem Vertragspartner
entsteht kein Schaden. Diesen hat der Auswärtsverein, mit dem allerdings
kein "Eintrittskartenvertrag" besteht. Der Gastgeberverein hat damit
einen Anspruch, aber keinen Schaden und der Auswärtsverein keinen
Anspruch, aber einen Schaden. Für die Lösung dieser Situation hat die
Rechtsprechung ein kompliziertes Instrument, genannt Drittschadensliquidation,
entwickelt, wobei es sich um eng umgrenzte Fallgruppen handelt und es
stets Einzelfallentscheidungen sind, so dass sich der geschädigte
Auswärtsverein nicht auf dieses Konstrukt verlassen sollte.ZitatDas weitere Zwischenfazit lautet somit: Gegenüber dem Fan, der nicht
Mitglied ist und der bei einem Auswärtsspiel zündet, erscheint eine
Schadenersatzverpflichtung bereits dem Grunde nach auszuscheiden,
während sie gegenüber einem Vereinsmitglied stets und bei einem
Nichtmitglied zumindest bei einem Heimspiel gut zu begründen wäre.
Grundlage der Haftung sind in diesen Fällen die begangenen
Vertragsverletzungen, wobei sich die vertraglichen Beziehungen aus der
Mitgliedschaft oder aus dem Kauf der Eintrittskarte ergeben.ZitatDamit stellt sich als letztes die Frage, in welcher Höhe der zündende
Fan für seine Vertragsverletzung haftet. Besteht eine Haftung dem Grunde
nach, hat der Schädiger den kausal von ihm verursachten Schaden zu
tragen. Das Maß des Verschuldens spielt dabei keine Rolle. Der Schädiger
haftet, egal ob bei leichtester Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz, immer
auf den vollen SchadenZitatIm Rahmen dieser Wertung kann z.B. wieder die Überlegung einfließen,
dass Strafen höchstpersönlich zu verbüßen sind. Kann eine Strafe, die
der Verein vom DFB erhält, damit überhaupt eine kausale
Schadenersatzposition sein? Man kann sich auch fragen, ob ein Fan, der
für ein Bengalovergehen außerhalb des Stadions keinen zivilrechtlichen
Schadenersatz fürchten müsste (es sei denn, er setzt mit dem Bengalo
eine fremde Sache in Brand), damit rechnen muss, für eine Verbandsstrafe
aufkommen zu müssen, die um ein vielfaches über dem parallel drohenden
Bußgeld liegt. Und kann man dem Fan eine Strafe zurechnen, die nur
deshalb so hoch ist, weil andere Fans vor ihm den Tarif durch die vom
DFB in Gang gesetzte Sanktionsspirale in die Höhe trieben? Frei nach dem
Motto: „Wer zuerst zündet, kommt billiger weg.“?Im
Ergebnis ist also folgendes festzustellen: Selbst wenn man die Hürde
der Haftung dem Grunde nach überspringt, steht man bei der Frage,
welcher konkrete Schaden dem Fan zugerechnet werden kann, vor unlösbaren
Schwierigkeiten. Konkret bezifferte Schadenersatzansprüche dürften sich
daher in der Praxis kaum durchsetzen lassen.Zitat
Das Zünden von Pyro ist auch im privaten Raum eine bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeit, § 41 Abs. 1 Nr. 1c Sprengstoffgesetz.
Der Grund, warum der Gesetzgeber mit Bußgeld droht, liegt in der
abstrakten Gefährlichkeit von Pyro, wenn sie von unbefugten Personen
benutzt wird. Diese abstrakte Gefährlichkeit besteht unabhängig davon,
ob im privaten oder öffentlichen Raum gezündet wird. Wenn ich also in
meinem Garten einen Bengalo anzünde und mich mein Nachbar verpetzt, muss
ich genauso mit einem Bußgeldbescheid rechnen, als wenn ich den Bengalo
auf offener Straße zünden würde. Und deshalb spielt es auch keine
Rolle, ob im Stadion oder außerhalb des Stadions gezündet wird. In
beiden Fällen liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die der Staat im
Bußgeldverfahren verfolgen kann.
Der
Verein tritt nicht an die Stelle der Bußgeldbehörde und kassiert statt
des Bußgeldes eine Vertragsstrafe, sondern Bußgeld und Vertragsstrafe
stehen parallel nebeneinander und haben folglich nichts gemeinsam.
Zitat[size=medium][size=small]Im
Ergebnis erscheint es somit nicht unmöglich, über Vertragsstrafen, die
beim Verkauf von Heim- und Auswärtskarten in die zugrunde liegenden
AGB´s eingebaut werden, ermittelte Täter zur Kasse zu bitten. Wie hoch
dabei die Angemessenheitsgrenzen für zulässige Vertragsstrafen liegen,
wird die Rechtsprechung klären müssen. Hierbei sollte der DFB die
Vereine nicht alleine lassen, sondern mit einem eigenen, transparenten
Katalog, den alle Vereine in ihre AGB übernehmen, Verantwortung tragen.
Auch wenn die Angemessenheitsgrenzen noch auszuloten sind, dürfte
gleichzeitig klar sein, dass es mit lächerlichen Beträgen von 35 € pro
Bengalo nicht getan sein kann.[/size][/size]Quelle: Teil 1-4 von
Umlage von Vereinsstrafen auf ermittelte Täter
aus 2014Link ua Teil 2, weil dort das meiste klärende drinnen ist:
http://rote-karte-gegen-pyro-u…fen-auf-ermittelte-taeter -
Fazit:
Endgültige Gewissheit wird es erst geben wenn der Erste Verein/Fan bis in die LETZTE Instanz gehen OHNE sich vorher aussergerichtlich zu einigen ! -
Nach der Aktion gestern in Worms, können wir uns bei den Deppen bedanken. Das Urteil steht und wird wohl nicht gewandelt. Toll gemacht ihr Idioten.
Der Verein muß hier endlich knallhart durch greifen. Sollten die Werfer aus dem Kreis der Virage kommen, dann liefern die die Täter entweder aus oder bekommen keinen Block mehr. -
Sehe ich genau so ... Diese Jungs muessen finanziell herangezogen werden, das ist wohl die einzige Sprache, die sie verstehen.
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Oder in den sauren Apfel beißen und die gesamte Truppe rauswerfen.
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