Urteil der Spruchkammer des SFV
ZitatAlles anzeigenDas Spiel im Viertelfinale des Sparkassen-Pokals Saar FC Noswendel-Wadern gegen SF Köllerbach muss wiederholt werden.
Das hat am Freitag die Spruchkammer Aktive des Saarländischen Fußballverbandes entschieden. Ein Vereinsfunktionär von Noswendel-Wadern erhielt eine Geldstrafe von 150 €. Das Pokalspiel war am 14. März vom Schiedsrichter abgebrochen worden. Beide Vereine verzichteten auf das Einlegen von Rechtsmitteln. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
Die Vereine einigten sich bereits auf einen neuen Spieltermin: Mittwoch, 4. April 2018, 19.00 Uhr in Hasborn.
Über die Vorgänge beim Spiel FC Homburg – 1. FC Saarbrücken berät die Spruchkammer über das Wochenende. Mit einem Urteil ist am Montag zu rechnen.