Unsere Spielstätte: Ludwigsparkstadion

  • Das glaube ich weniger, falls doch" und sie werden erwischt hat auch der Verein ein großes Problem.

    Wenn ein Teil des Sicherheitspersonals ihre Leibchen auszieht und sich versteckt, sobald der Zoll zur Kontrolle anrückt, muss man schon sehr naiv sein, nicht zu glauben, dass die schwarz beschäftigt werden. 😇

  • Ist ja auf vielen Veranstaltungen so, dass das Personal in Gastro/Sicherheit etc über den kurzen Dienstweg rekrutiert wird, und dann 40€ Bar auf die Hand bekommt.

    Solange es nicht das dauerhaft eingesetzte Personal, sondern nur temporäre Aushilfen sind, sehe ich zumindest auf moralischer Ebene kein Problem.

  • Ist ja auf vielen Veranstaltungen so, dass das Personal in Gastro/Sicherheit etc über den kurzen Dienstweg rekrutiert wird, und dann 40€ Bar auf die Hand bekommt.

    Solange es nicht das dauerhaft eingesetzte Personal, sondern nur temporäre Aushilfen sind, sehe ich zumindest auf moralischer Ebene kein Problem.

    Wo ist die Grenze? Gibt es ein "bisschen schwanger"?

    Betrug an der Gesellschaft ist für mich einfach nie okay. Auch wenn ich da nie jemand einzelnen melden würde, aber bei Firmen ist das ne andere Nummer.

  • Das musst Du nicht , eine Pflicht die Mitarbeiter seines Dienstleisters zu kontrollieren gibt es nicht !


    Der FCS darf natürlich davon ausgehen dass eine beauftragte Firma Ihren Pflichten als Arbeitgeber nach kommt.


    Es war im übrigen eine Bundesweite Aktion des Zolls in diesem Gewerbe , hier wurde nicht der FCS kontrolliert !

  • Das musst Du nicht , eine Pflicht die Mitarbeiter seines Dienstleisters zu kontrollieren gibt es nicht !


    Der FCS darf natürlich davon ausgehen dass eine beauftragte Firma Ihren Pflichten als Arbeitgeber nach kommt.

    Das stimmt nicht so ganz. Bei der Generalunternehmerhaft wurde 2020 nachgebessert. Zumindest im Baugewerbe, gehe davon aus dass es beim FCS als Auftraggeber nicht anders ist.




    "Haftung von Auftraggebern:


    ...denn nach § 23 Abs. 2 AEntG handelt ordnungswidrig, wer Werk- oder Dienstleistungen in erhebli- chem Umfang ausführen lässt, indem er als Unternehmer einen anderen Unternehmer beauftragt, von dem er weiß oder fahrlässig nicht weiß, dass dieser bei der Erfüllung dieses Auftrags

    entgegen § 8 Abs. 1 S. 1 oder Abs. 3 eine Arbeitsbedingung, deren Einhaltung nach § 16 von den Behörden der Zollverwaltung geprüft wird, nicht oder nicht rechtzeitig gewährt oder einen Beitrag nicht oder nicht rechtzeitig leistet oder

    Sonderinformation Seite 1 von 5

    einen Nachunternehmer einsetzt oder zulässt, dass ein Nachunternehmer tätig wird, der ent- gegen § 8 Abs. 1 S. 1 oder Abs. 3 eine Arbeitsbedingung, deren Einhaltung nach § 16 von den Behörden der Zollverwaltung geprüft wird, nicht oder nicht rechtzeitig gewährt oder einen Betrag nicht oder nicht rechtzeitig leistet.


    Damit haftet der Auftraggeber nicht nur für seine eigenen Auftragnehmer (Subunternehmer) sondern auch dafür, dass sein Subunternehmer für sich wiederum nur solche Subunternehmer beauftragt, die ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen"

  • Wenn man das WEISS macht man sich strafbar. Solange man es nicht weiss oder nicht von anderen auf die konkrete Problematik hingewiesen wird faellt man auch nicht unter diese Vorschrift.

    "Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst."


    Evelyn Beatrice Hall

  • Gilt für Subsubunternehmer, damit haftet man bei Nichtwissen eben Nicht als Generalunternehmer. Als Generalunternehmer haftet man aber, wenn der direkt beauftragte Subunternehmer keine Sozialversicherungsbeiträge leistet. Ob man es weiß oder nicht.


    So hab Ichs verstanden, lass mich aber gerne eines besseren belehren.

  • Wenn man das WEISS macht man sich strafbar. Solange man es nicht weiss oder nicht von anderen auf die konkrete Problematik hingewiesen wird faellt man auch nicht unter diese Vorschrift.

    Man haftet wenn man es wissentlich bzw. fahrlässig in Kauf nimmt , was ja auch richtig ist aber das wird hier wohl kaum der Fall sein , das Unternehmen arbeitet ja nicht nur beim FCS , sondern auch bei der SVE . . .

    Der FCS ist hier ja auch kein Generalunternehmer , hier geht es um was ganz anderes .
    Das wäre der Fall wenn der FCS ne Sicherheitsfirma :)

  • Wenn man das WEISS macht man sich strafbar. Solange man es nicht weiss oder nicht von anderen auf die konkrete Problematik hingewiesen wird faellt man auch nicht unter diese Vorschrift.

    Nachdem sich einige der dort Tätigen ja offensichtlich vor dem Zoll versteckt haben, sollte man es ja spätestens jetzt WISSEN.

  • Man haftet wenn man es wissentlich bzw. fahrlässig in Kauf nimmt

    Sag ich doch: Man weiss es oder es werden zumindest belastbare Anhaltspunkte an einen herangetragen. Beides wird wohl nicht passiert sein, sonst haette man einfach eine andere Sicherheitsfirma genommen. Davon gibts ja schliesslich genug.

    "Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst."


    Evelyn Beatrice Hall

  • Nachdem sich einige der dort Tätigen ja offensichtlich vor dem Zoll versteckt haben, sollte man es ja spätestens jetzt WISSEN.

    Aeh nein? Hat der Zoll jemand gefunden? Wenn nein hat sich der Verdacht doch gleich hochoffiziell nicht erhaertet. Hat der Zoll jemanden gefunden ermittelt er gegen die Sicherheitsfirma und man braucht wahrscheinlich so oder so einen Ersatz. JETZT haengt ja offiziell der Staat drin, wenn die Verstoesse so gravierend waeren dass es einen Vertragsbruch rechtfertigt muesste auch der Staat so oder so aktiv werden.

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    Evelyn Beatrice Hall

  • Es ist immer wieder schön zu sehen, dass die Fans unseres FC sich nicht nur mit Fußball beschäftigen, sondern auch mit ethisch-moralischen Fragestellungen und auch in der Lage sind, juristische Probleme differenziert zu erörtern. 😃

  • Was denn? Der Zoll war dort und hat die Sache untersucht. Hat der nichts gefunden besteht fuer den FCS auch kein Verdachtsmoment gegen die Firma.

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    Evelyn Beatrice Hall

  • WENN (!) dem Verein Tatsachen und Verdachtsmomente bekannt sind, die dem Zoll an diesem Tag nicht bekannt sind oder waren, dann kann sich der Verein nicht auf die Position zurückziehen, der Zoll hat an diesem Tag ja niemanden angetroffen, der schwarz beschäftigt wurde. Und das ist keine MEINUNG von mir, sondern eine juristische TATSACHE.

  • Ja natuerlich... Und wenn irgendwelche anderen Sachen sind von denen kein Mensch irgendwas weiss geht morgen der Verein pleite und meldet komplett ab. Selbstverstaendlich gibt es Moeglichkeiten was alles passieren kann, aber wir sprechen jetzt darueber was am Samstag beim Spiel passiert ist. Weil alles andere ist noch mehr Spekulation. Und solange es nicht vor Gericht rechtskraeftig entschieden wurde gibt es auch keine juristische Tatsachen. Auch das sollte man wissen wenn man schon so um sich wirft.

    "Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst."


    Evelyn Beatrice Hall

  • Der Verein hat niemanden beschäftigt , sondern er hat eine Firma beauftragt , er ist auch kein Generalunternehmer .

    Man muss nicht immer und überall ein Fass aufmachen , wenn hat die Sicherheitsfirma oder ein von Ihr beauftragter Subunternehmer ein Problem.

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