Saarlandpokal (Lottopokal)

  • Diese Strafe ist zu hart für Spieler und Verein. Die Spieler wurden ja bereits durch eine üble SR-Leistung bestraft.
    Hoffentlich gibt es noch eine Einspruchsmöglichkeit für den FCS.

  • Was soll man von so einem Urteil halten. Es war damit zu rechnen das so etwas mal kommt. Aber das Spiel war schon ein ganz besonderer Fall.
    Hier die Schuld nur beim FCS zu suchen ist schon komisch ?????


    Ob sich wirklich alle Vereine im Saarland darüber freuen sei dahingestellt.


    Ich hoffe das der den Verbandsoberen mal im dunkeln begegnen. Wer so ein Urteil in dem spez. Fall spricht sollte besser nicht mehr zu einen Heimspiel zu uns ins Stadion kommen.


    Die sollen mal lieber für gute Schiedsrichter bei solchen Spielen sorgen.

  • Harte Strafe nach Ausschreitungen


    Zitat

    Regionalligist 1. FC Saarbrückenm darf nach einem Urteil der Spruchkammer des Saarländischen Fußball-Verbandes nicht am Lottopokal Saar in der kommenden Saison teilnehmen.


    Die Spruchkammer Aktive des Saarländischen Fußballverbandes hat das Urteil zu den Ereignissen während und nach dem Spiel im Lottopokal Saar am 1o. März 2015 zwischen dem FC Wiesbach und dem 1. FC Saarbrücken gefällt. Der 1. FC Saarbrücken wird wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in Tateinheit mit tätlichen Angriffen seiner Anhänger gegen das Schiedsrichtergespann von den Spielen im Lottopokal der Spielzeit 2015/2016 ausgeschlossen und zudem mit einer Geldstrafe von 10.000 € belegt. Das Verfahren gegen FC Wiesbach wird eingestellt. Der 1. FC Saarbrücken plant offenbar, das Urteil anzufechten und in Revision zu gehen

  • Sehr gute Entscheidung.
    Kann man nur zu gratulieren.
    Vielleicht gehen endlich mal die Alarmglocken an.


    Jetzt fehlt nur noch das Urteil für Mannheim, der Fan kam ja aus dem E-Block und somit dem bereich der zur Bewährungsauflage gehört.

  • Ausschluss für 1. FC Saarbrücken


  • Nach Urteilsprüfung weitere Schritte vorbehalten


    Zitat

    Die Spruchkammer Aktive des Saarländischen Fußball-Verbandes verkündete heute ein Urteil in Bezug auf das Pokalspiel beim FC Hertha Wiesbach. Der 1. FC Saarbrücken soll in der kommenden Spielzeit vom Landespokal ausgeschlossen werden und dazu noch eine Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro zahlen.


    „Wir sind geschockt von der extremen Härte des Urteils. Ohne jetzt schon zu sehr ins Detail zu gehen, klar ist, wir werden das Urteil und die Begründung prüfen und behalten uns weitere Schritte vor“, so Geschäftsführer Thomas Heil.

  • Pokal-Ausschluss für Saarbrücken!


    Zitat

    Für die Pokal-Ausschreitungen im Viertelfinale bei Oberligist Hertha Wiesbach (1:2 n.V.) verurteilte die Spruchkammer des Saarländischen Fußballverbandes (SFV) den FCS mit Ausschluss aus der kommenden Saarlandpokal-Saison und 10000 Euro Geldstrafe.
    Gegner Wiesbach wurde freigesprochen.


    Völlig irre: Der FCS wusste gestern Nachmittag noch nichts. In seiner knappen Pressemitteilung schreibt der SFV allerdings: „Das Urteil ist beiden Vereinen zugegangen."


    Zitat

    FCS-Geschäftsführer Thomas Heil erfuhr durch BILD von der saftigen Strafe, sagte: „Wir sind geschockt! Uns ist noch keine Urteilsbegründung zugestellt worden. Natürlich werden wir uns nach Sichtung der Begründung juristisch beraten lassen und wohl Widerspruch einlegen. Dann wird es zur mündlichen Verhandlung kommen.“

  • Genauso lächerlich wie der Finalspielort. Die sind doch froh, wenn keine Mannschaften mit Zuschauerkommen aufeinandertreffen. Also jetzt Relegation schaffen und dann nächste Saison in der 3. Liga mindestens Platz 4 erreichen und dem SFV den Mittelfinger zeigen :thumbup:

  • Sorry für das Off-Topic, aber:


    hat der Vorsitzende da echt die dienstliche Mailadresse von seiner Frau als Kontaktdaten angegeben? Sitzt die den ganzen Tag auf der Arbeit und beantwortet Mails des saarländischen Fussballverbandes? Wirkt irgendwie nicht sehr professionell...


    Die Firma dort scheint aber ein harter Konkurrent von Ursapharm zu sein, daher kann man das Urteil gegen uns am Wohnort eher nicht festmachenn

    Don't blame us if we ever doubt you, you know we couldn't live without you

  • Hallo Leute,


    ich Mahne in diesem besonderen Fall jetzt zu Ruhe und Zurückhaltung. Es war damit zu rechnen das es irgendwann mal ein Urteil mit solch einer Strafe gegen uns geben wird. Gegen das Urteil können wir Fans erst mal nichts machen.


    Wir können jetzt nur den Verein unterstützen in dem wir Fakten liefern die Belastbar sind und dem Verein Argumente liefen die vor Gericht stand halten. Wenn als z.B. wirklich jemand gehört hat das der Schiedsrichter gesagt hat der er uns verpfeift, sollte sich die Personen beim Fanbeauftragten melden. Alles was zur Entlastung beiträgt sollte vorgebracht werden.


    Was ich persönlich von dem Urteil halte ist eine andere Sache. Eine Pauschale Verurteilung ist in Deutschland nicht zulässig. Das Urteil trifft mich persönlich obwohl ich nichts gemacht habe. Auch haben weder die Spieler noch der Verein was getan. Wenn ich das Geld hätte, würde ich die Gerichtsbarkeit des DFB mal vor dem Verfassungsgericht prüfen lassen. Leider fehlen mir hier das Geld und die Mittel.

  • 100% sicher bin ich mir nicht aber der Gang vor das Verfassungsgericht darf dich normalerweise nichts kosten, ähnlich wie bei den Sozialgerichten.


    Sachliche Emails mit gezielten Fragen wären glaube ich angebracht.
    Z.B.
    Sie haben Grundgesetzwidrig eine Kollektivstrafe ausgesprochen. Wie rechtfertigen sie dies?
    Viele kleine Vereine verdienen Unmenge an Geld bei den Saarlandpokalspielen gegen den FCS. Ist Ihnen bewusst, dass Sie diese auch bestrafen?
    Wenn das ein paar hundert Leute machen kommen die bestimmt ins Schwitzen ^^

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