Ganz allgemein gesprochen: Ja, es gibt Tatbestände im Strafgesetzbuch, die sich mit der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben befassen (§ 265d StGB und mit Blick auf Schiedsrichter im speziellen § 265d Abs. 3 StGB). Ich persönlich halte das im vorliegenden Fall eher fernliegend. Es gibt aus meiner Sicht keine objektiven Anhaltspunkte dafür, dass der Schiedsrichter einen Vorteil angenommen hat, UM ein Spiel zu manipulieren (man braucht einen kausalen Zusammenhang). Dazu kommt ja auch die Problematik, dass Schiedsrichter nunmal Fehler machen. Eine schlechte Schiedsrichterleistung bedeutet nicht, dass manipuliert wird. Das bedeutet nicht, dass ich die Schiedsrichterleistung von heute gutheiße.
Vielen Dank für die super Erklärung. Gut dass hier im Forum noch kein Fachkräftemangel herrscht. Meine ich nicht herablassend.