Alles anzeigenWie streng die UBA selbst bei ganz kleinen privaten Baumaßnahmen ist, musste ich schmerzhaft am eigenen Leib erfahren.
Ich hatte in meinem Garten eine Außentreppe an der Rückseite meiner Flachdachgarage errichten lassen, damit ich von dem Dach in meinen Speicher kommen konnte. Vorher musste ich immer eine Leiter anstellen, von der ich 2 mal fast runter gefallen wäre.
Leider stand die Treppe knapp 10 cm zu dicht an der Grenze zu Nachbars Garten. Der legte nach 2 1/2 Jahren!! Widerspruch bei der UBA ein.
Eine Dame der Behörde schaute sich alles an. Ich zeigte ihr, dass die Errichtung der Treppe nur an dieser Stelle möglich war.
Hat alles nichts genutzt. Ich musste die Treppe, die mich 4.500 € gekostet hatte, für fast den gleichen Preis wieder abreißen lassen.
Dabei stand die Treppe noch nicht einmal auf fremden Grundstück und hatte eigentlich auch niemanden beeinträchtigt.
Lebt dein Nachbar noch?