Und solange es nicht vor Gericht rechtskraeftig entschieden wurde gibt es auch keine juristische Tatsachen. Auch das sollte man wissen wenn man schon so um sich wirft.
Leider hast du offenbar nicht verstanden, was ich geschrieben habe.
Gesetze, Normen, Rechtsprechung sind durchaus allgemeine juristische Tatsachen.
Ob Sachverhalte gerichtsfeste Tatsachen sind, kann natürlich nur von einem Gericht entschieden werden.
Aber damit soll es dann auch mit dem Thema gewesen sein für mich.