Tobias Schwede

  • Zitat

    Eigentlich war nach dem letzten Training auf türkischem Boden eine Videoanalyse geplant, doch für die Profis des 1. FC Saarbrücken kam es ganz anders. Trainer Rüdiger Ziehl und Sportdirektor Jürgen Luginger informierten das Team am Tag vor der Abreise, dass sich ihr Mitspieler Tobias Schwede seit Ende November vor dem Landgericht Wiesbaden wegen einer angeblichen Vergewaltigung verantworten muss. „Der Spieler hat sich uns gegenüber erklärt, für ihn gilt die Unschuldsvermutung. Bis zum Ende des Prozesses werden wir uns auch nicht mehr öffentlich äußern“, sagte Ziehl. Die Vorwürfe gegen den Linksverteidiger stammen aus dem Januar 2020, damals spielte der heute 28-Jährige für den SV Wehen Wiesbaden. Anschließend wechselte Schwede zu Hansa Rostock, bevor er sich im Sommer dem FCS anschloss. Der Außenbahnspieler hatte Sportdirektor Jürgen Luginger und den damaligen Trainer Uwe Koschinat nicht über das gegen ihn laufende Ermittlungsverfahren unterrichtet. Zur Offenlegung sind Arbeitnehmer aber nach geltender Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht verpflichtet, da dies die Privatsphäre betrifft. Selbst für den Fall einer Verurteilung ist es unsicher, ob der FCS den Vertrag mit Schwede einfach so kündigen kann. Nach Einschätzung renommierter Juristen muss der Verein dann nachweisen können, dass ihm ein unmittelbarer Reputationsschaden entstehen wird. Aber zu solchen Spekulationen wollte sich Coach Ziehl nicht äußern: „Wir können die Dinge nicht beeinflussen und brauchen daher auch keine Kaffeesatzleserei betreiben.“

    https://www.magazin-forum.de/de/zurueck-im-alltag?fbclid=IwAR2yAyy-mw_i7l-ov7lcXxKBF4Z2pd7gVNv_hXfoWQegc9__f-klLQ1qu6w#article

    If we're gonna walk, we walk as lions


    [media]https://www.youtube.com/watch?v=DzjfNI2XEBs[/media]



  • Ja wie ich gesagt haben. Man kann erst kündigen nach dem Urteil. Und kündigen trotz Freisprechung würde dann auch wieder vors Arbeitsgericht gehen wahrscheinlich.


    Das beste für den Verein ist wenn er Schuldig gesprochen wird -> kündigen mit nem guten öffentlichen Statement.


    Bei allem anderen nimmt der Verein schaden, und der Spieler wird so oder so kein richtiger Teil mehr des Teams

  • Zitat

    Weil ein medizinischer Gutachter aus, wie die Vorsitzende Richterin bestätigte, „nachvollziehbaren Gründen“ nicht teilnehmen konnte, musste die Beweisaufnahme erneut verschoben werden.


    Weitere Termine in der fünften Kalenderwoche des neuen Jahres sollen nun gefunden werden.


    Zitat

    Vor Gericht wurde nun ein Video gezeigt, das die Geschädigte beim Verlassen der Wohnung nach der vermeintlichen Tat gedreht hat. Zu sehen: Schuhe und Einrichtungsgegenstände. Auf der Couch der Wohnung war eine Decke zu sehen.


    Temba Hoch, Verteidiger des Mitangeklagten dazu: „Wir sehen eine Decke auf dem Sofa. Das würde auf die Ausführungen der Beschuldigten hinweisen, dass nach dem einvernehmlichen Sex zu dritt unter der Decke noch gekuschelt wurde.“



    Nächster Termin ist Donnerstag

  • Im Bezug auf eine Vertragsauflösung vermutlich ja. Wäre am besten das Kapitel Schwede für den FC so schnell wie möglich zu beenden.

    Wenn er nicht schuldig gesprochen werd kann man den Vertrag auch nicht auflösen.

    If we're gonna walk, we walk as lions


    [media]https://www.youtube.com/watch?v=DzjfNI2XEBs[/media]



  • Arbeitnehmer haben die Pflicht zur Wahrung der Arbeitgeberinteressen.
    Zu den Treuepflichten zählt zum Beispiel den Arbeitgeber rechtzeitig über eine voraussehbare Arbeitsverhinderung zu informieren.

    Dass der Prozess im Winter kommt, wird er sicher schon im Sommer gewusst haben.
    Neben der fristlosen Kündigung sind auch Schadensersatzforderungen möglich.

  • Wenn er sich allerdings sicher ist unschuldig zu sein und straffrei davon zu kommen, ist auch keine Arbeitsverhinderung in Sicht. Dass der Verein ihn bis Prozessende freistellt liegt im eigenen Ermessen und ist freiwillig, er könnte ja weiterhin ganz normal trainieren und spielen

  • Arbeitnehmer haben die Pflicht zur Wahrung der Arbeitgeberinteressen.
    Zu den Treuepflichten zählt zum Beispiel den Arbeitgeber rechtzeitig über eine voraussehbare Arbeitsverhinderung zu informieren.

    Dass der Prozess im Winter kommt, wird er sicher schon im Sommer gewusst haben.
    Neben der fristlosen Kündigung sind auch Schadensersatzforderungen möglich.

    Er hat keine Verpflichtung den Verein über privatsachen zu informieren,worde sogar schon irgenwo in einem Artikel geschrieben.

    If we're gonna walk, we walk as lions


    [media]https://www.youtube.com/watch?v=DzjfNI2XEBs[/media]



  • Außer der Verein kann belegen, dass eine Imageschädigung vorliegt,wenn er weiter beschäftigt wird.Hab ich auch so irgendwo gelesen

    WENN er weiter beschäftigt wird, das stimmt...aber es dreht sich auch darum ob er im Vorfeld verpflichtet war seinem neuen Arbeitgeber mitzuteilen dass er diese Sache laufen hat. Und das ist nicht der Fall, da Privatsache. Was zukünftig passiert, da ist wohl alles offen. Aber so oder so hat Schwede wohl keine Zukunft mehr bei uns. Der Imageschaden für ihn ist zu groß und auch für den FC wäre es nicht gerade prickelnd, selbst wenn er unschuldig gesprochen wird.


    Man darf vermuten dass das eine Schlammschlacht wird, die wir leider nicht gebrauchen können.

  • Außer der Verein kann belegen, dass eine Imageschädigung vorliegt,wenn er weiter beschäftigt wird.Hab ich auch so irgendwo gelesen

    Ich hör die Kurve...........Tobias für Deutschland :P

    Man kann Leute auch schön reden.

    Das Kapitel iss abgeschlossen. :!:

    Präsident und Vorsitzender des 1. virtuellen Satire Fan-Clubs der Welt

    • Offizieller Beitrag

    Ja, könnte er machen. Aber mal ehrlich, wer ein Ermittlungsverfahren scheinbar lange verschweigt wird auch nicht auf den Verein zugehen und den Vertrag auflösen.

    Jetzt mal Butter bei die Fische ... Wer würde das denn von sich aus machen? Also einen Vertrag auflösen?

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