Bis zur möglichen Rückzahlung 2028 wäre Kühne bereits 91. Bin mir nicht sicher, ob das dann tatsächlich noch zurückbezahlt wird.
Wenn es keine anderweitigen Regelungen in den Darlehensverträgen gibt, erlöschen die Darlehen ja nicht mit dem Tod des Darlehensgebers, sondern werden genauso vererbt wie alle anderen Vermögensgegenstände auch. Insofern ist es völlig irrelevant, ob ein Darlehensgeber 30 oder 90 ist.